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Achtung vor Geschwindigkeitskontrollen auf europäischen Autobahnen!

Die großen Ferien sind da und viele Familien fahren in Richtung Meer. Es ist uns deshalb wichtig, unsere Mandanten darauf hinzuweisen, dass im europäischen Ausland teilweise erhebliche Unterschiede herrschen, was die Bußgelder bei Geschwindigkeitskontrollen angeht. Denn möglicherweise reicht eine Radarfalle schon, um die Urlaubskasse erheblich zu schröpfen.

Alle Bußgelder innerhalb der Europäischen Union finden Sie in dieser Übersicht, die der ADAC jährlich veröffentlicht.

Ein paar Beispiele:
In der Schweiz richtet sich das Bußgeld für Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit nach dem Einkommen des Fahrers. Einmal geblitzt – und es können bis zu 60 Tagessätze fällig werden. Ein berühmtes Beispiel ist der Fall eines schwedischen Mercedesfahrers, der auf einer Schweizer Autobahn mit nicht weniger als 290 Stundenkilometern (!) unterwegs war und geblitzt wurde. Auf Schweizerischen Autobahnen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern. So belief sich die Schweizerische Bußgeldforderung auf stolze 782.000 Euro.
In Frankreich sind die Strafen für zu schnelles Fahren ebenfalls höher als in Deutschland. Es kann sogar sein, dass man nicht geblitzt wird, aber dennoch an der nächsten Mautstelle von der Polizei angehalten wird. Die weiß nämlich ganz genau, wie lange man von Mautstelle zu Mautstelle brauchen darf und ob die Ankunftszeit bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit realistisch ist.
In Österreich kann das Bußgeld für zu schnelles Fahren bis zu 2180 Euro erreichen. Bei uns ist das zu schnelle Fahren im Vergleich dazu geradezu günstig: Bei über 50 Stundenkilometern, die man über der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit fährt, bezahlt man 240 Euro Strafe, bekommt 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Alkohol am Steuer wird ganz besonders in Skandinavien streng bestraft. Bei uns gilt eine Promillegrenze von 0,5, in Schweden sind es 0,2.
Zum Smartphone am Steuer: In Deutschland kostet es 60 Euro Strafe. Frankreich berechnet 135 Euro, Italien 160 Euro und Spanien sogar über 200 Euro.

Übrigens: Wenn Sie im europäischen Ausland geblitzt werden, wird Ihnen der Bußgeldbescheid nach Deutschland nachgeschickt, denn er gilt europaweit.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Lörrach stehen wir Ihnen gerne mit juristischem Rat zur Seite, wenn es um das europäische Verkehrsrecht geht. Wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Herwig Reissmann oder Rechtsanwalt Hannes Künstle.


Die Sorgerechtsverfügung – unerlässlich für Eltern! Die Fachanwältin für Familienrecht in Lörrach, Dagmar Hitzfeld, informiert

Es gibt Themen, über die man am liebsten gar nicht nachdenkt. Dazu gehört die Vorstellung, als Eltern beispielsweise bei einem Unfall zu versterben und minderjährige Kinder zurück zu lassen. Die Realität zeigt aber: In Deutschland werden jedes Jahr rund 1000 Kinder zu Vollwaisen.

Dagmar Hitzfeld, Fachanwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei in Lörrach, rät dringend, sich einmal in Ruhe darüber zu informieren, was in einem solchen Fall mit den eigenen Kindern passieren würde. Es ist nämlich nicht so, dass sie „automatisch“ zu den Geschwistern der Eltern oder zu den Großeltern kämen – nein, zunächst übernimmt das Jugendamt die Verantwortung, bevor das Vormundschaftsgericht bestimmt, wer die Kinder aufnehmen soll. Übrigens hat auch ein christliches Patenamt keinerlei rechtliche Auswirkungen auf das Sorgerecht – worüber die wenigsten Eltern Bescheid wissen.

Wie können Sie also das Sorgerecht für Ihre Kinder Ihrem Wunsch gemäß regeln?

Sie müssen eine so genannte „Sorgerechtsverfügung“ schriftlich verfassen. Sie muss bestimmte formale Kriterien erfüllen, damit das Vormundschaftsgericht sie als Ihren Willen anerkennt. Jeder Richter wird sich bemühen, dem Wunsch der Eltern zu entsprechen, denn die Eltern können am besten entscheiden, wer als Erziehungsberechtigter geeignet wäre und wer nicht. Einzig, wenn z.B. die von den Eltern gewünschte Person noch minderjährig ist oder schwer erkrankt ist, wird ein Richter davon abweichen.

Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, wer als Sorgeberechtigter für Ihre Kinder in Frage käme. Dann sprechen Sie auf jeden Fall mit dieser Person über Ihren Plan. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und versehen Sie diese unbedingt mit Ort, Datum und den vollständigen Unterschriften (Vor- und Nachnamen) beider Elternteile. Sie können in einer Sorgerechtsverfügung auch Personen ausschließen.
Kopieren Sie dieses Dokument und geben ein Exemplar demjenigen, den Sie als Sorgeberechtigen gewählt haben. Das Original deponieren Sie bei Ihren Unterlagen oder geben es – gegen eine geringe Gebühr – an ein Nachlassgericht.

Rechtsanwältin Dagmar Hitzfeld unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zum Thema Sorgerecht und berät Sie auch zu anderen Dokumenten, die Sie und Ihre Familie absichern. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in unserer Kanzlei in Lörrach!


Smartphone am Steuer: Gesetzeslücke im Verkehrsrecht entdeckt

Normalerweise ist es so, dass, wer am Steuer eines Autos sitzt und nebenher mit dem Smartphone telefoniert, 60 Euro Strafe zahlen muss und einen Punkt in Flensburg bekommt.

Nun hat ein Autofahrer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Recht bekommen (Az. 4 Ss 212/16, Urteil vom 25.04.2016) und musste die Strafe nicht bezahlen. Warum?
Der Autofahrer hatte eine Freisprechanlage im Auto. Er argumentierte, er habe vor Fahrtantritt eine Nummer auf seinem Smartphone gewählt und dann vergessen, das Handy während der Fahrt aus der Hand zu legen. Tatsächlich telefoniert habe er aber über die Freisprechanlage. In der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss“ (§ 23 Abs. 1a StVO). Der entscheidende Passus hier ist das Wort „muss“. Dieses „müssen“ war nämlich im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn das Telefonieren funktionierte über die Freisprechanlage. Die Richter argumentierten, dass man als Fahrer ja auch eine Trinkflasche oder etwas zu essen in der Hand halten dürfe. Außerdem dürfe der Fahrer während der Fahrt auch am Radio einen Sender suchen. Ein Handy in der Hand zu halten sei also per se noch keine Straftat.

In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Lörrach ist Rechtsanwalt Herwig Reissmann  zuständig für Fälle aus dem Verkehrsrecht. Wenn Sie Fragen und Anliegen haben, vereinbaren Sie einen Beratungstermin!