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E-Scooter auf deutschen Straßen: die aktuelle Rechtslage

Der Gesetzgeber hat den Einsatz von E-Scootern im Straßenverkehr nun freigegeben. Wir haben in unserer Kanzlei eine Vielzahl von Fällen aus dem Verkehrsrecht zu bearbeiten und informieren Sie deshalb heute über die aktuell geltenden Rechte für frischgebackene E-Scooter-Fahrer:

  • Alle E-Scooter brauchen eine offizielle Zulassung, genannt „ABE“. Ohne diese Zulassung darf die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen werden. Hier wird es für die Besitzer älterer E-Scooter-Modelle (ohne ABE) eng: Falls Sie in einen Unfall verwickelt werden, sind Sie nicht versichert, außerdem handeln Sie ordnungswidrig.
  • Der Besitz einer Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Dies muss mit einer Plakette am Fahrzeug deutlich sichtbar sein.
  • E-Scooter-Fahren ist ab 14 Jahren erlaubt.
  • Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
  • E-Scooter müssen mit Lichtern, Reflektoren, Bremsen an beiden Rädern und einer Klingel ausgestattet sein. Eine regelmäßige Kontrolle – ähnlich einem TÜV – gibt es allerdings nicht.
  • Es gibt keine Helmpflicht. Wir legen Ihnen aber sehr ans Herz, einen Helm zu tragen, denn Sie erreichen schnell höhere Geschwindigkeiten. Außerdem besitzen E-Scooter keinen Blinker, was bedeutet, dass Sie Handzeichen geben müssen. Hier kommt es leider häufig zu gefährlichen Aktionen, denn ein Roller, einhändig gefahren, ist nicht sehr stabil. Schon deshalb sollte das Tragen eines Helms selbstverständlich sein.
  • E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, sondern nur auf dem Radweg und – falls es keinen gibt – möglichst weit rechts auf der Straße.
  • Verkehrsampeln für Radfahrer oder – falls es keine gibt – für Autofahrer, sind verbindlich.
  • Alkohol ist kein Kavaliersdelikt. Es gelten hier die strengen Richtlinien für Autofahrer. Dies kann zum Entzug des Führerscheins oder der Anordnung einer MPU führen.

Diese Regelungen sind bisher nur für E-Scooter rechtlich festgelegt worden. Wer ein so genanntes „Hoverboard“ oder ein „Mono-Wheel“ fahren möchte – also ein Fahrzeug ohne Lenkstange – darf dies ausschließlich auf Privatgelände tun! Sonst bezahlt die Versicherung im Schadensfall nichts, außerdem werden Regelverstöße mit Bußgeldern und einem Punkt in Flensburg geahndet.

Bei juristischen Fragen wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte Hannes Künstle und Herwig Reissmann in unserer Kanzlei in Lörrach.


Kann man im Testament den Besuch von seinen Erben erzwingen?

Ein Großvater verfügte in seinem Testament, dass seine Enkelsöhne nur etwas von seinem beträchtlichen Vermögen erben sollten, wenn sie ihn regelmäßig – mindestens alle zwei Monate – besucht hätten. Dass er diese Klausel in sein Testament aufgenommen hatte, teilte er seinen Enkelsöhnen lange vor seinem Tod mit.
Die Enkel erfüllten seinen Wunsch nicht. Sie besuchten ihn nicht. Deshalb erbten sie auch nichts, wogegen sie, mittlerweile volljährig, Beschwerde erhoben. Und Recht bekamen. Die Besuchs-Klausel im Testament sei ungültig, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ 20 W 98/18, Beschluss vom 5. Februar 2019).

Warum? Die Frankfurter Richter verstanden zwar die Beweggründe des Großvaters, sie befanden die Klausel dennoch als sittenwidrig. Der Großvater setze mit dieser Forderung seine Enkel moralisch unter Druck. Einen solchen Druck dürfe man minderjährigen Kindern nicht zumuten. Besonders der Umstand, dass der Großvater seinen Wunsch und die finanziellen Konsequenzen für die beiden Enkel so offen ankündigte, missfiel den Richtern. Damit hätten die Enkel keine Entscheidungsfreiheit mehr gehabt.
Das bedeutet: Hätte der Großvater zwar diese Klausel im Testament gehabt, aber zu Lebzeiten nie davon gesprochen, wäre sie gültig gewesen!

Möchten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, wie Sie Ihr Testament rechtssicher gestalten können?
Vereinbaren Sie gerne einen Gesprächstermin mit unseren Anwälten in der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach.


Was muss ich tun, wenn ich unverschuldet einen Autounfall mit Blechschaden habe?

Die Situation eines Autounfalls – auch wenn es vielleicht nur ein kleiner Kratzer am Fahrzeug ist – setzt alle Beteiligten massiv unter Druck. Gut ist es, sich vorher klar zu machen, welche Schritte jetzt nötig sind.

Als erstes: Schreiben Sie die genauen Kontaktdaten Ihres Unfallgegners auf: Name, Adresse und Kennzeichen. Am besten lassen Sie sich seinen Personalausweis zeigen. Wenn es Zeugen gibt, notieren Sie auch deren Namen und Adressen. Dann fertigen Sie eine Skizze des Unfallgeschehens an und machen Sie unbedingt detaillierte Fotos der Schäden.

Wenn Ihr Fahrzeug beim Autounfall beschädigt wurde, haben Sie Anrecht darauf, dies von einem Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen. Dieses Gutachten wird von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben und bezahlt. Das Gutachten ist die Grundlage für eine fachmännische Reparatur in der Werkstatt. Auch hier haben Sie Mitspracherecht: Es kann eine Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl sein.

Falls die Reparatur mehr kosten würde als das Auto wert ist, bezahlt Ihnen die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Dieser bezeichnet die Differenz, die ein gleichwertiges Auto auf dem aktuellen Markt kosten würde abzüglich der Summe, die Ihr kaputtes Auto noch einbrächte.

Wenn Sie sich als Fahrzeughalter entscheiden, das Fahrzeug nach dem Autounfall gar nicht reparieren zu lassen, bekommen Sie die Reparaturkosten in bar erstattet. Die Versicherung beziffert diese Summe dann an Hand eines Kostenvoranschlags in einer Fachwerkstatt.

Ist Ihr Auto so schwer beschädigt, dass es nicht mehr fahrtauglich ist, muss Ihnen die gegnerische Versicherung für die Dauer der Reparatur ein Leihfahrzeug zur Verfügung stellen – oder Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung bezahlen. Abschleppgebühren sind ebenfalls eine Leistung, die Sie nicht selbst tragen müssen.

Wenn Sie in einem strittigen Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, muss dessen Honorar auch von der gegnerischen Versicherung übernommen werden!

In unserer Kanzlei in Lörrach ist Rechtsanwalt Herwig Reissmann Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich Kraftfahrzeugrecht. Er unterstützt Sie bei komplizierten Schadensabwicklungen und im Falle eines Streits mit der gegnerischen Versicherung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.