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Änderung der Home-Office-Regelungen für Grenzgänger seit dem 01. Juli 2023: Ein Überblick für Unternehmen und Arbeitnehmer

Änderung der Home-Office-Regelungen für Grenzgänger seit dem 01. Juli 2023: Ein Überblick für Unternehmen und Arbeitnehmer
Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Regelungen für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz im Ausland haben. Diese Änderungen betreffen insbesondere die maximale Anzahl der Home-Office-Tage, die Grenzgänger in der Schweiz in Anspruch nehmen können, ohne ihren Status zu gefährden.
Bis zum 30. Juni 2023 war es Grenzgängern erlaubt, im Rahmen der Corona-Sonderregelungen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit im Home Office zu verbringen, ohne ihre steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Stellung zu verlieren. Doch diese Übergangsregelungen sind mit dem 30. Juni 2023 ausgelaufen. Ab dem 1. Juli 2023 dürfen Grenzgänger maximal 49,9% ihrer Arbeitszeit im Home Office verbringen, wenn sie weiterhin den Grenzgängerstatus behalten möchten. Wird dieser Prozentsatz überschritten, droht der Verlust dieses Status, was erhebliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die neuen Regelungen stellen viele Unternehmen und Grenzgänger vor Herausforderungen, da sie nun die Balance zwischen Home-Office-Tagen und der Notwendigkeit, den Grenzgängerstatus zu wahren, sorgfältig abwägen müssen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die Details dieser Regelungen zu informieren, um potenzielle rechtliche Risiken zu vermeiden.
Ein Arbeitsrecht Schweiz Spezialist für Grenzgänger kann hier wertvolle Unterstützung leisten, insbesondere in Bezug auf die korrekte Umsetzung der neuen Regelungen. Als erfahrene Kanzlei Lörrach bieten wir eine umfassende Beratung für Grenzgänger, die in der Schweiz tätig sind, und helfen dabei, steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Stolpersteine zu umgehen. Unsere Expertise im Arbeitsrecht Schweiz garantiert Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung und praxisorientierte Lösungen.
Besonders in grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen sind präzise rechtliche Kenntnisse von zentraler Bedeutung. Grenzgänger müssen nicht nur steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben einhalten, sondern auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen beider Länder berücksichtigen. Ein Spezialist für Grenzgänger Kanzlei Lörrach ist daher unerlässlich, um die komplexen Vorschriften des Arbeitsrechts korrekt zu handhaben und potenziellen rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Für Grenzgänger, die weiterhin einen Teil ihrer Arbeit im Home Office ausüben möchten, ist es entscheidend, die neuen Obergrenzen für die Home-Office-Nutzung zu verstehen und deren Auswirkungen auf ihre steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation zu kennen. Unsere Arbeitsrecht Schweiz Spezialisten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und Ihnen eine rechtssichere Lösung zu bieten.
Nutzen Sie unsere Expertise und lassen Sie sich professionell beraten, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsverhältnis mit den neuen Regelungen übereinstimmt. Unsere Kanzlei in Lörrach bietet Ihnen die nötige Sicherheit und Klarheit, um die Änderungen ohne Risiken und Unklarheiten zu navigieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung.


Grenzgänger in der Schweiz – was geschieht bei einer Unternehmensfusion?

Ein Zusammenschluss von Unternehmen ist eine bewährte Methode zur Expansion. Es geht dabei um Wachstum, aber auch um das Überleben des Unternehmens in hart umkämpften Märkten. Häufig liegen strategische, finanzielle oder auch persönliche Gründe vor, die zu Fusionen führen. So sollen durch den Zusammenschluss unter anderem Kosten gesenkt, die Effizienz gesteigert und die Marktposition gestärkt werden. Die mit einer Fusion einhergehenden Umstrukturierungen und Veränderungen führen bei den Mitarbeitern oft zu Unsicherheiten und Ängsten. Schließlich kann eine Fusion auch mit einem Stellenabbau und der Bewältigung neuer Aufgaben verbunden sein.

Das betrifft auch Grenzgänger in der Schweiz. Oftmals wird durch die Restrukturierung ihr Aufgabenfeld verändert oder eine neue Unternehmenskultur integriert. Was viele nicht wissen: Die bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Die Arbeitskonditionen sowie Rechte und Pflichten der Grenzgänger bleiben grundsätzlich unverändert. Der Arbeitgeber muss außerdem bestimmte Regeln und ein definiertes Verfahren zur Anhörung der Belegschaft einhalten. Er hat eine Informationspflicht gegenüber seiner Belegschaft. In dem Zuge können schon viele Fragen geklärt werden. Aber natürlich nicht alle.

Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, Widerspruch gegen den Übergang auf das neue Unternehmen einzulegen. Dies hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung einer bestimmten Frist beendet wird. Oder wussten Sie, dass Sie möglicherweise Schadenersatzforderungen geltend machen können, wenn die Informationsverpflichtung des Arbeitgebers nicht eingehalten wurde?

Die rechtlichen Situationen bei Fusionen sind für Grenzgänger in der Schweiz besonders komplex und mit noch mehr Fallstricken versehen – insbesondere beim Thema Arbeitsrecht. Unsere Experten in unseren Kanzleien in Lörrach und in Bad Krozingen stehen Ihnen als Grenzgänger bei allen Fragestellungen rund um Fusionen, Übernahmen und Betriebsübergänge beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.


Arbeitslos als Grenzgänger in der Schweiz – So sieht Ihr Anspruch aus!

Wer in Deutschland wohnt, in Deutschland arbeitet und seinen Arbeitsplatz verliert, bekommt Arbeitslosengeld und ist somit ein Stück weit abgesichert. Doch wie verhält es sich, wenn man als Grenzgänger in der Schweiz angestellt ist und arbeitslos wird? Hat man dann ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld? Kurze Antwort: Ja. Die Arbeitslosen-unterstützung läuft in diesem Fall jedoch über den Wohnsitzstaat (Deutschland) und nicht über das Beschäftigungsland (Schweiz).

Die Beschäftigten in der Schweiz werden im Fall einer Arbeitslosigkeit so behandelt, als ob sie in Deutschland angestellt wären – sie haben Anspruch auf das deutsche Arbeitslosengeld. Deutsche Grenzgänger erhalten in Deutschland 60 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Lohns oder 67 Prozent, wenn sie Kinder haben.

Wichtig ist jedoch, dass Grenzgänger über den „Ausweis G“ (Grenzgängerbewilligung) verfügen. Hinweis: Ist der Arbeitsvertrag unbefristet oder länger als ein Jahr gültig, hat der „Ausweis G“ (Grenzgängerbewilligung) eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren. Hat der Arbeitsvertrag eine Gültigkeit von weniger als einem Jahr, ist die Grenzgänger-bewilligung so lange gültig wie Ihr Arbeitsvertrag. Außerdem benötigen Sie für die Beantragung des Arbeitslosengeldes im Wohnsitzstaat das Formular PD U1.

Es gibt dazu jedoch Ausnahmen von den beschriebenen Regeln, die im Abkommen über die Arbeitslosenversicherung zwischen der EU und der Schweiz festgehalten wurden: Wenn Sie wegen Kurzarbeit, Konkurs oder schlechtem Wetter arbeitslos werden, erhalten Sie Leistungen aus der Schweiz.

Sie haben das Gefühl oder die Gewissheit, dass Ihnen als Grenzgänger eine Arbeitslosigkeit bevorsteht? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig anwaltlich beraten lassen. Bei Fragen rund um das Thema „Arbeitslosigkeit als Grenzgänger“ beraten wir Sie gerne umfassend und kompetent. Unsere Experten in unserer Kanzlei in Lörrach und unserer Kanzlei in Bad Krozingen haben sich auf das Thema „Grenzgänger“ spezialisiert. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.