Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde unserer Kanzlei,
wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest
und ein gesundes, glückliches neues Jahr 2017!
Das Team der Anwaltskanzlei Reissmann & Künstle Lörrach in Bürogemeinschaft mit Dagmar Hitzfeld
Winterzeit ist Grippezeit! Möglicherweise erwischt Sie gerade ein schwerer Infekt, während Sie eigentlich die Urlaubszeit zwischen Weihnachten und Neujahr irgendwo im Schnee genießen wollten.
Die Rechtsprechung sieht vor, dass Sie diese Urlaubstage dann zu einem späteren Zeitpunkt nehmen können. Es gibt aber ein paar Punkte zu beachten, die wir, die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach, hier zusammengestellt haben:
Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben oder unsere anwaltliche Unterstützung brauchen, melden Sie sich gerne in unserer Anwaltskanzlei in Lörrach!
Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, das regelt, welche medizinischen Maßnahmen jemand in dem Fall wünscht, wenn er selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, weil er z.B. im Koma liegt. An Hand einer Patientenverfügung können Angehörige in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt so handeln, wie es der Patient gutheißen würde.
Der Bundesgerichtshof hat nun aktuell ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für alle Patientenverfügungen haben wird (Az. XII ZB 61/16, Urteil vom 06.07.2016).
Zur Anklage kam der Fall einer 70-jährigen Patientin. Diese hatte einen Hirnschlag erlitten und lag im Koma. Eine der drei Töchter hatte eine Generalvollmacht der Mutter, damit sie entscheiden könne, was in einem solchen Fall passieren sollte. In Absprache mit der behandelnden Ärztin entschied sie, dass die Mutter künstlich ernährt werden sollte. Die anderen beiden Töchter sahen darin nicht mehr den Willen ihrer Mutter verwirklicht, denn in ihrer Patientenverfügung hatte diese ausdrücklich gewünscht, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Konkret ging es nun darum, ob die künstliche Ernährung eine lebensverlängernde Maßnahme sei.
Die Richter lehnten die Klage der beiden Schwestern ab. Argument: In einer Patientenverfügung dürfen keine unkonkreten Wünsche enthalten sein. Eine Formulierung wie der „Wunsch nach einem würdevollen Tod“ ist nicht genau genug und zieht keine eindeutigen Konsequenzen nach sich!
Eine Patientenverfügung muss präzise Angaben über die zu unterlassenden medizinischen Behandlungsschritte beinhalten. Jeder Außenstehende muss eindeutig erkennen können, was der Patient in einer konkreten Situation will oder nicht will – sonst ist die Patientenverfügung unwirksam, selbst wenn für die Angehörigen beispielsweise der Sterbenswunsch des Patienten eindeutig ist.
Das heißt für unsere Mandanten: Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung besitzen, sollten Sie diese unbedingt juristisch überprüfen und gegebenenfalls ändern lassen!
Mit den Rechtsanwälten Dr. Dietrich Reissmann und Herwig Reissmann stehen Ihnen in unserer Kanzlei in Lörrach kompetente Anwälte für Fragen zum Erbrecht, etwa zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin!