Willkommen in der Anwaltskanzlei Reissmann & Künstle Lörrach in Bürogemeinschaft mit Dagmar Hitzfeld

In unserer Kanzlei stehen Ihnen qualifizierte Rechtsanwälte vor dem Hintergrund jahrzehntelanger Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite. Allerhöchsten Wert legen wir darauf, das Verhältnis zu unseren Mandanten persönlich zu gestalten, individuell auf ihre Bedürfnisse und Wünsche einzugehen und jeden unserer Schritte nachvollziehbar und verständlich darzulegen. Dazu gehört auch die Kostentransparenz unserer Leistungen, die von der kurzen anwaltlichen Beratung in einer Einzelfrage über die Vertretung im gerichtlichen Verfahren bis zur kompletten Abwicklung, z.B. in Nachlassangelegenheiten, reicht.

Unsere Arbeitsschwerpunkte und Spezialgebiete erfahren Sie hier auf unserer Seite. Wenn Ihr juristisches Problem nicht in unsere Fachbereiche fallen sollte, werden wir nicht zögern, Sie an einen kompetenten Kollegen zu verweisen.

Seit März 2017 gibt es in Bad Krozingen eine Zweigniederlassung der Kanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Deutschland und der Schweiz. Rechtsanwalt Hannes Künstle berät dort speziell Grenzgänger zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

 


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30. Juni 2025  Das Schweizer Arbeitsrecht ist in vielen Bereichen durch präzise Regelungen und detaillierte Vorschriften geprägt. Insbesondere im internationalen Kontext, etwa bei grenzüberschreitenden Bewerbungsverfahren und der Übernahme von Mitarbeitern aus deutschen Niederlassungen in Schweizer Firmen, gibt es viele Aspekte zu beachten. Besonders relevant sind hierbei die Themen Auslagen und Spesen, die sowohl während des Bewerbungsverfahrens als auch

Die grenzüberschreitende Arbeitswelt zwischen Deutschland und der Schweiz, insbesondere im Raum Basel, wirft für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen auf.

9. April 2025  Unsere Kanzlei in Lörrach steht Ihnen hierbei mit fundierter Expertise zur Seite und informiert Sie über wesentliche Aspekte. Einwanderung in die Schweiz bei erheblichem Vermögen Für vermögende Personen besteht die Möglichkeit, in die Schweiz einzuwandern, auch ohne eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ein zentrales Kriterium ist dabei der Nachweis eines erheblichen Barvermögens. Zwar variieren die genauen Anforderungen