Aktuelles

Ihre Kanzlei in Lörrach über ein aktuelles Urteil aus dem Reiserecht: Telefonisch bestellte Reisetickets müssen vom Kunden bei der Abholung überprüft werden

Das Amtsgericht München wies in einem Urteil (233 C 1004/13 vom 12.4.2013) die Schadensersatzklage einer Kundin ab. Diese hatte in einem Reisebüro telefonisch Flüge von Antalya nach München gebucht. Noch am selben Tag holte sie die Tickets im Reisebüro ab und unterschrieb die Buchung. Erst am Reisetag stellte sich dann heraus, dass die Tickets falsch ausgestellt waren (von München nach Antalya), obwohl die Kundin dies am Telefon ausdrücklich bestellt hatte. Die Kundin musste vor Ort neue Tickets in Höhe von 1070 Euro buchen und verklagte das Reisebüro auf Schadensersatz. Die Richter wiesen die Klage ab mit der Begründung, sie hätte vor der Unterzeichnung die Buchungsunterlagen prüfen müssen. Deshalb träfe sie auf jeden Fall ein weit überwiegendes Mitverschulden.

In der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach können wir Ihnen Fragen zum Reiserecht kompetent beantworten. Vereinbaren Sie einen Termin!