Vor allem in der deutschsprachigen Schweiz wird der Fachkräftemangel seit Jahren durch die Rekrutierung deutscher Arbeitskräfte ausgeglichen. Die Arbeitsrechte der beiden Länder unterscheiden sich allerdings erheblich! Wir haben in unserer Kanzlei durch unseren grenznahen Standort viele Mandanten, die in der Schweiz arbeiten und sind seit Jahren auf das Schweizer Arbeitsrecht spezialisiert. Wir kennen die länderspezifischen Unterschiede beispielsweise beim Kündigungsschutz, in der Flexibilität der Verträge oder im Sozialversicherungsrecht. Gerne stehen wir Ihnen juristisch zur Seite, wenn es um die Gestaltung Ihres Arbeitsvertrages oder um andere arbeitsrechtliche Fragen geht.
Sollte ein Prozess unvermeidlich sein, vertreten wir Sie auch vor dem Schweizer Arbeitsgericht. Die Kosten hierfür werden von Ihrer deutschen Arbeitsrechtsschutz- Versicherung übernommen.
Seit März 2017 gibt es in Bad Krozingen eine Zweigniederlassung der Kanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Deutschland und der Schweiz. Rechtsanwalt Hannes Künstle berät dort speziell Grenzgänger zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.