Fachgebiete

Die Schwerpunkte der juristischen Tätigkeit unserer Kanzlei lagen von Beginn an im Bereich des Zivilrechts, hier vor allem des Arbeits-Familien- und Erbrechts. Hier greifen unsere Anwälte auf einen großen Erfahrungsschatz zurück und erwarben folglich einen Fachanwaltstitel. Wir gestalten Verträge, bemühen uns stets um eine vernünftige Einigung im Sinne unserer Mandanten und übernehmen selbstverständlich auch die Prozessvertretung vor den einzelnen Gerichten.

Durch die geografische Nähe zur Schweiz erlangten unsere Kanzleitätigkeiten einen hervorragenden Ruf auch bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten, die speziell das Schweizer Arbeitsrecht betreffen.

Über das Zivilrecht hinaus vertreten wir Sie auch in Straßenverkehrs– und Familienrecht-Angelegenheiten.

 

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Schweizer Arbeitsrecht

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Erbrecht

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