Viele Menschen scheuen sich davor, bei Streitigkeiten oder einfach bei Fragen zu rechtlichen Dingen einen Anwalt einzuschalten. Sie denken, dass dies vielleicht zu kompliziert, zu schwierig oder zu teuer sei. Lieber beißen sie in den sauren Apfel und verzichten freiwillig auf ihr gutes Recht.
Dabei wäre es in vielen Fällen durchaus sinnvoll, so früh wie möglich juristischen Rat einzuholen. Konflikte könnten frühzeitig entschärft werden, bevor sie viel Kummer und Leid verursachen – und möglicherweise viel Geld kosten.
Die Anwälte in unserer Kanzlei verstehen sich als Dienstleister für Mandanten im Großraum Lörrach, Weil am Rhein und Basel. Auch kleine Angelegenheiten, z.B. Fragen zu Arbeitsverträgen im Nachbarland, zu Mietverträgen etc. beantworten wir kompetent und zuverlässig. Und: Sich juristischen Rat zu holen heißt noch lange nicht, dass ein Prozess geführt werden muss.
Unsere Mandanten bezahlen unsere individuelle Beratung nach festgesetzten Honorarsätzen, über die wir im Vorfeld detailliert sprechen. Oft werden unsere Honorare auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen – selbstverständlich prüfen wir das.
Wenn Sie nicht auf Ihr gutes Recht verzichten wollen, scheuen Sie sich nicht, uns in unserer Anwaltskanzlei zu kontaktieren! Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
In einem aktuellen Urteil warnte der Bundesfinanzhof (BFH) davor, in eine Steuerfalle zu tappen (13.8.2014, Az. II R 45/12): Das Wohnrecht für den hinterbliebenen Ehepartner ist erbschaftssteuerpflichtig!
Folgender Fall hatte sich zugetragen: Ein Hausbesitzer hatte testamentarisch festgelegt, dass das Familienhaus nach seinem Tod an seine beiden Kinder übergehen solle. Die hinterbliebene Ehefrau bekam ein lebenslanges Wohnrecht.
Die Witwe sah sich einer hohen Steuerschuld gegenüber, denn sie muss Erbschaftssteuer auf das Wohnrecht bezahlen. Die Höhe dieser Steuer wird aus dem Mietspiegel und dem Alter der Hinterbliebenen berechnet: Eine 70jährige Witwe zahlt z.B. weniger Steuern als eine 40jährige.
Die Witwe ging vor Gericht, ohne Erfolg. Der Bundesfinanzhof wies ihre Klage ab. Von der Erbschaftssteuer befreit sei grundsätzlich nur der Erbe, der das Haus selbst bewohne.
Im vorliegenden Fall wäre es klüger gewesen, das Eigenheim zuerst an den Ehepartner zu vererben und gleichzeitig testamentarisch festzulegen, dass das Haus nach dessen Tod an die beiden Kinder übergeht.
Die vorliegende Steuerfalle kommt allerdings erst ab einem Erbvermögen von mehr als 500.000 Euro zum Tragen. Bis dahin ist das Erbe steuerfrei. Achtung bei unverheirateten Lebenspartnern: Hier beginnt die Steuerpflicht schon bei einem Erbe von 20.000 Euro!
Ihre Kanzlei in Lörrach beantwortet gerne Ihre Fragen zu Erbrecht. Vereinbaren Sie einen Termin!
Der Bundesgerichtshof hat am 7. Mai 2014 ein wichtiges Urteil gefällt (Az. VIII ZR 234/13), das die Position der Mieter erheblich stärkt: Ein Vermieter darf keinesfalls auf das Mietkautionskonto zugreifen, während das Mietverhältnis noch besteht.
Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin 1.400 € Kaution auf ein Mietkautionskonto eingezahlt. Außerdem unterschrieb sie eine Zusatzvereinbarung im Mietvertrag, dass der Vermieter bei fälligen Ansprüchen jederzeit auf dieses Konto zurückgreifen dürfe, um anfallende Kosten zu decken. In einem solchen Fall sei sie dann verpflichtet, das Konto aus ihrer eigenen Tasche wieder auf 1.400 € aufzustocken. Als die Mieterin die Miete minderte, machte der Vermieter von dieser Klausel Gebrauch und holte Geld vom Mietkautionskonto, um die Differenz auszugleichen. Damit war die Mieterin nicht einverstanden. Sie ging erfolgreich vor Gericht.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist das Verhalten des Vermieters nicht legal. Er hätte bereits im Mietvertrag keine Klausel aufnehmen dürfen, die seiner Mieterin möglicherweise schaden könnte. Prinzipiell ist ein Mietkautionskonto erst dann verfügbar, wenn das Mietverhältnis beendet wurde. Der Vermieter ist darüber hinaus dazu verpflichtet, die Mietkaution unabhängig von seinem eigenen Vermögen krisensicher anzulegen. So kann es im Falle seiner persönlichen Insolvenz nicht angetastet werden.
Wenn Sie Fragen zum Mietrecht haben und eine Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich gerne an die Anwälte in unserer Kanzlei in Lörrach. Vereinbaren Sie einen Termin!