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Facebook, Twitter & Co.: Haftet der Betreiber einer Social-Media-Plattform für Verstöße eines Benutzers gegen das Urheberrecht? Ihre Anwälte in Lörrach informieren Sie über ein aktuelles Urteil

Nein, der Betreiber haftet nicht! So lautete das Urteil des Oberlandesgerichtes in Stuttgart (22.10.2013, 4 W 78/13).
Wie war der Sachverhalt? In einem Blog auf einer bekannten Social-Media-Plattform wurde von einem Benutzer ein Foto eingestellt, für das er keine Bildrechte besaß. Prompt schickte der Fotograf eine Abmahnung an die Betreiberin der Plattform und wollte zudem wissen, wo und wie genau das Foto in den Umlauf gebracht worden sei. Die Betreiberin erhob umgehend selbst Klage, denn sie sei nicht auskunftspflichtig. Damit bekam sie in erster Instanz Recht.

Das Oberlandesgericht urteilte nun in zweiter Instanz, dass jemand, der einen Blog betreibe, nicht dazu verpflichtet sei, alle Beiträge von Benutzern auf urheberrechtliche Verstöße zu überprüfen. Wenn ihm aber ein Urheberrechtsverstoß bekannt würde, sei er dazu verpflichtet, den Beitrag sofort zu sperren oder zu löschen. Dies habe die Betreiberin in vorliegendem Fall auch so gemacht und sei weiterhin nicht haftbar.

Wenn sie Fragen zum Urheberrecht haben, wenden Sie sich an die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei in Lörrach. Vereinbaren Sie einen Termin!


Scrollen und Klicken mit der Maus führen nicht zum Tennisarm! Ihre Kanzlei in Lörrach berichtet über ein wichtiges Gerichtsurteil für Arbeitnehmer mit Computer-Arbeitsplätzen

Das Hessische Landessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil (Az. L 3 U 28/10) die Klage eines Angestellten abgelehnt, der an einem so genannten „Tennisarm“, einer Erkrankung des Ellenbogengelenks, leidet. Dieser führte seine Beschwerden darauf zurück, dass er täglich viele Stunden Datenlisten am Computer bearbeiten müsse und dafür häufig mit der Maus Auf- und Abscrollen müsse.
Die Berufsgenossenschaft hatte sein Leiden nicht als Berufskrankheit anerkannt, wohingegen sich eine Erkrankung der Sehnenscheiden an den Handgelenken durchaus auf der Liste der anerkannten Berufskrankheiten findet. Genau gleich urteilte auch das Gericht und berief sich auf medizinische Gutachten, nach denen beim Scrollen am Computerarbeitsplatz das Ellbogengelenk nicht belastet sei. Anders wären Maschineschreiben oder Klavierspielen, denn hier handelt es sich um kurze Bewegungen mit vielen Wiederholungen. Diese führten durchaus zum Tennisarm.
Für Fragen zum Sozial- und Arbeitsrecht wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte in unserer Kanzlei in Lörrach! Wir beraten Sie umfassend und kompetent.


Ihre Anwälte aus der Kanzlei Reissmann & Künstle informieren zu einem aktuellen Urteil des BGH: Ist es zulässig, eine gemietete Wohnung an Touristen weiter zu vermieten?

Kann ein Mieter, der eine Untervermietungserlaubnis hat, seine Wohnung auch an Touristen weiter vermieten?

Mit dieser Fragestellung befasste sich der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 08.01.2014 (VIII ZR 210/13).

Wie war der Sachverhalt? Ein Mieter hatte 2008 von seiner Vermieterin die Erlaubnis erhalten, die Mietwohnung in Berlin weiter zu vermieten, da er sie nur etwa alle 2 Wochen am Wochenende selbst bewohnte, wenn er zu Besuch bei seiner Tochter war. Die Vermieterin hatte die Untervermietung nur unter der Bedingung gestattet, dass der Mieter seinen Untervermietern auch Postvollmacht einräumen würde. Da der Mieter die Wohnung an ständig wechselnde Touristen vermietete, konnte diese Bedingung nicht eingehalten werden. Die Vermieterin war mit der Untervermietung an Touristen nicht einverstanden und kündigte, nach einer Abmahnung, das Mietverhältnis.

Der BGH urteilte, dass diese Kündigung rechtens war. Er begründete, dass die Vermietung an Touristen sich grundsätzlich von einer dauerhafteren Untervermietung unterscheide. Eine Postvollmacht könne Touristen nicht gegeben werden und die Tatsache, dass diese von der Vermieterin gefordert war, belege, dass eine Vermietung an Touristen prinzipiell nicht erlaubt war.

Bei Problemen als Mieter oder Vermieter helfen Ihnen die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Reissmann & Künstle schnell und zuverlässig weiter. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Rechtsanwalt Dr. Dietrich Reissmann oder Rechtsanwalt Hannes Künstle!