Aktuelles

Autofahrer aufgepasst! Verkehrssünder werden ab sofort europaweit verfolgt! Die Kanzlei Reissmann & Künstle informiert über eine wichtige Neuerung im Verkehrsrecht

Am 29. September 2011 hatte der Europa-Rat dem Vorschlag der „Kommission zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften“ zugestimmt (EiÜ 25/11; 32/11). Die EU-Mitgliedsstaaten bekamen eine Übergangsfrist von 2 Jahren, in der sie die neuen Vorgaben umsetzen sollten.
Das heißt:  Ab sofort greifen die zuständigen Polizeibehörden auf eine europaweites zentrales Fahrzeug- und Führerscheinregister zu, um Verkehrssünder zu identifizieren und länderübergreifend zu verfolgen.
Die neue Richtlinie betrifft vor allem die Verstöße im Straßenverkehr, die statistisch die meisten Todesopfer fordern:  erhöhte Geschwindigkeit, Alkohol- oder Drogenkonsum, Nichtangurten, Überfahren einer roten Ampel, Nichttragen eines Helmes, unerlaubte Nutzung des Standstreifens und Telefonieren während der Fahrt.
Die Art und Höhe der Strafe richtet sich immer nach dem geltenden Recht des Staates, in dem der Verstoß begangen wurde. So kostet laut ADAC Telefonieren am Steuer bei uns 40 Euro, in Spanien dagegen 200 Euro. Das Überschreiten der Geschwindigkeit um 20 km/h kostet bei uns 35 Euro, in Schweden werden dafür 270 Euro fällig. Erhöhte Vorsicht ist also geboten!
Für alle Fragen zum Verkehrsrecht können Sie sich gerne an die Rechtsanwälte Herwig Reissmann und Hannes Künstle in unserer Kanzlei wenden.


Ihre Kanzlei in Lörrach über ein aktuelles Urteil aus dem Reiserecht: Telefonisch bestellte Reisetickets müssen vom Kunden bei der Abholung überprüft werden

Das Amtsgericht München wies in einem Urteil (233 C 1004/13 vom 12.4.2013) die Schadensersatzklage einer Kundin ab. Diese hatte in einem Reisebüro telefonisch Flüge von Antalya nach München gebucht. Noch am selben Tag holte sie die Tickets im Reisebüro ab und unterschrieb die Buchung. Erst am Reisetag stellte sich dann heraus, dass die Tickets falsch ausgestellt waren (von München nach Antalya), obwohl die Kundin dies am Telefon ausdrücklich bestellt hatte. Die Kundin musste vor Ort neue Tickets in Höhe von 1070 Euro buchen und verklagte das Reisebüro auf Schadensersatz. Die Richter wiesen die Klage ab mit der Begründung, sie hätte vor der Unterzeichnung die Buchungsunterlagen prüfen müssen. Deshalb träfe sie auf jeden Fall ein weit überwiegendes Mitverschulden.

In der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach können wir Ihnen Fragen zum Reiserecht kompetent beantworten. Vereinbaren Sie einen Termin!

 

 

 


Ihre Kanzlei in Lörrach über ein wichtiges Urteil im Mietrecht: Vermieter muss professionellen Musikunterricht in seiner Mietwohnung nicht akzeptieren!

Wenn durch die Berufsausübung in einer Mietwohnung Lärm und Publikumsverkehr entstehen, muss der Vermieter dies nicht hinnehmen, sofern die Wohnung zum Wohnen vermietet war.

Der Bundesgerichtshof entschied so in folgendem  Fall am 10.4.2013 (AZ VIII ZR 213/12): Ein Gitarrenlehrer war in die Wohnung seiner verstorbenen Mutter eingezogen und unterrichtete dort etwa 12 Schüler pro Woche. Hierfür hatte er beim Vermieter keine Erlaubnis eingeholt. Die Nachbarn wehrten sich, weil sie sich durch den Lärm und durch das viele Kommen und Gehen im Haus gestört fühlten. Der Vermieter kündigte den Mietvertrag außerordentlich –  mit der Begründung, dass er von der Unterrichtstätigkeit des Gitarrenlehrers nichts gewusst habe und diese auch nicht genehmigt hätte. Laut Gerichtsurteil ist diese Kündigung rechtens. Ein anderer Fall läge, laut Gericht, dann vor, wenn die berufliche Tätigkeit nach außen nicht wahrzunehmen ist, wenn z.B. ein Lehrer zu Hause korrigiert, ein Schriftsteller daheim arbeitet oder ein Angestellter im Homeoffice am Computer sitzt.

In der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach werden Sie von den Rechtsanwälten gerne zu allen Fragen des Mietrechts beraten. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!