Aktuelles

Wir wünschen frohe Weihnachten!

Liebe Mandanten, liebe Geschäftspartner,

die Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach wünscht Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihren Familien zum bevorstehenden Weihnachtsfest frohe, erholsame Tage und für das neue Jahr 2015 Gesundheit, Glück und Erfolg!

Ihre Kanzlei Reissmann & Künstle


Die Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach informiert über ein aktuelles Urteil aus dem Arbeitsrecht: Arbeitnehmer haben vor Vollendung des 58. Lebensjahres keinen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage!

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich aktuell mit der Frage befasst, ob auch Arbeitnehmern unter 58 Jahren jährlich mehr Urlaubstage gewährt werden müssen. Mit seiner Entscheidung -9 AZR 956/12- gab das Gericht dem beklagten Produktionsbetrieb Recht und wies die Klage der Arbeitnehmerin auf 2 zusätzliche Urlaubstage ab.

Wie war der konkrete Sachverhalt? Der nicht tarifgebundene Arbeitgeber gewährt seinen in der Produktion tätigen Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres 2 Urlaubstage mehr als den jüngeren Arbeitnehmern, die nur 34 Urlaubstage in Anspruch nehmen können.
Die Klägerin, Jahrgang 1960, argumentierte, dass diese Urlaubsregelung altersdiskriminierend sei. Ihr Arbeitgeber habe auch ihr jährlich 36 Urlaubstage zu gewähren.

Die Vorinstanzen wiesen die Klage jeweils ab; auch die Revision der Klägerin vor dem 9. Senat des BAG war ohne Erfolg. Gemäß der Entscheidung des Gerichtes hat der beklagte Produktionsbetrieb seinen Gestaltungs- und Ermessensspielraum mit der Einschätzung, die Arbeitnehmer über 58 Jahren bedürften längere Erholungszeiten als jüngere Arbeitnehmer, nicht überschritten. Der Produktionsbetrieb berief sich nach eingehender Arbeitsrechts-Beratung auf die körperlich ermüdende und schwere Arbeit bei der Fertigung von Schuhen und wies auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, in diesem Fall für die älteren Arbeitnehmer, hin.
Auch der Manteltarifvertrag der Schuhindustrie, der jedoch aufgrund der mangelnden Tarifbindung der Parteien nicht bindend war, sieht zwei zusätzliche Urlaubstage ab dem 58. Lebensjahr vor.

Wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Lörrach zu allen Fragen des Arbeitsrechts an die Rechtsanwälte Herwig Reissmann oder Hannes Künstle. Wir beraten Sie gerne!


Die Anwälte in Ihre Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach sind gerne Ihre Ansprechpartner

Viele Menschen scheuen sich davor, bei Streitigkeiten oder einfach bei Fragen zu rechtlichen Dingen einen Anwalt einzuschalten. Sie denken, dass dies vielleicht zu kompliziert, zu schwierig oder zu teuer sei. Lieber beißen sie in den sauren Apfel und verzichten freiwillig auf ihr gutes Recht.
Dabei wäre es in vielen Fällen durchaus sinnvoll, so früh wie möglich juristischen Rat einzuholen. Konflikte könnten frühzeitig entschärft werden, bevor sie viel Kummer und Leid verursachen – und möglicherweise viel Geld kosten.

Die Anwälte in unserer Kanzlei verstehen sich als Dienstleister für Mandanten im Großraum Lörrach, Weil am Rhein und Basel. Auch kleine Angelegenheiten, z.B. Fragen zu Arbeitsverträgen im Nachbarland, zu Mietverträgen etc. beantworten wir kompetent und zuverlässig. Und: Sich juristischen Rat zu holen heißt noch lange nicht, dass ein Prozess geführt werden muss.
Unsere Mandanten bezahlen unsere individuelle Beratung nach festgesetzten Honorarsätzen, über die wir im Vorfeld detailliert sprechen. Oft werden unsere Honorare auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen – selbstverständlich prüfen wir das.

Wenn Sie nicht auf Ihr gutes Recht verzichten wollen, scheuen Sie sich nicht, uns in unserer Anwaltskanzlei zu kontaktieren! Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.