Der Bundesfinanzhof hat diese Frage vor ein paar Jahren mit einem Urteil entschieden (Az. III R 41/05, 24.3.2006):
Wenn ein Elternpaar mit deutscher Staatsbürgerschaft als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und in Deutschland lebt, bekommt es Kindergeld nur in der Schweiz zugesprochen.
Geklagt hatte ein Elternpaar, das seit Jahren in der Schweiz arbeitet, Kindergeld für die drei gemeinsamen Kinder aber von der deutschen Familienkasse bezog. Diese stellte ihre Zahlungen ein und die Schweizer Behörde übernahm. Allerdings ist der Kindergeld-Betrag in der Schweiz deutlich niedriger. Das Ehepaar wollte sich nun die Differenz von den deutschen Behörden auszahlen lassen. Begründung: Sie seien doch schließlich deutsche Staatsbürger, die in Deutschland leben und ihre Kinder erziehen würden.
Der Bundesgerichtshof entschied in diesem Fall, dass einer der beiden seinen Job in der Schweiz aufgeben müsse. Das so genannte „Differenzkindergeld“ wird nur gewährt, wenn ein Elternteil in dem Land, in dem er seine Arbeitsstelle hat, Familienleistungen bezieht und das andere Elternteil in dem Land, in dem die Familie wohnt, seine Arbeitsstelle hat und deshalb dort Kindergeld beziehen kann.
Die Anwälte in unserer Kanzlei in Lörrach sind auf die rechtlichen Fragen von Grenzgängern spezialisiert. Rufen Sie gerne an und vereinbaren einen Gesprächstermin, wenn Sie Fragen haben!
Zum 17.8.2015 trat die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in Kraft. Die wichtigste Änderung darin: Im Erbfall gilt nicht das Recht des Staates, aus dem der Verstorbene kommt, sondern sie richtet sich nach dem Landesrecht seines letzten dauerhaften Wohnsitzes!
Was bedeutet das? Wenn ein Ehepaar z.B. seinen Ruhestand in Spanien verbringt, erben die Kinder nach spanischem Recht – was z.B. im Hinblick auf den gesetzlichen Erbteil von hinterbliebenem Ehepartner und den Kindern große Unterschiede zum deutschen Recht aufweist – unterschiedlich wären z.B. auch die Pflichtteilsansprüche enterbter Personen.
Schwierig wird es auch, wenn ein Testament in Deutschland verfasst wurde, das in ausländischen Rechtsordnungen nicht anerkannt wird. Dies wäre z.B. das Ehegattentestament, etwa das „Berliner Testament“ oder auch ein Erbvertrag. Diese Verträge sind z.B. in Spanien, Frankreich, Italien oder in der Türkei ungültig.
Vorsicht ist auch geraten, wenn aus Kostengründen ein Pflegeheim im Ausland gewählt wird. Auch in diesem Fall handelt es sich um einen ausländischen Wohnsitz – mit allen Konsequenzen, was das Erbrecht betrifft.
Es gibt eine Lösung, zu der wir unseren Mandanten dringend raten: Sie können von einem Rechtsanwalt eine letztwillige Verfügung erstellen lassen, in der das deutsche Recht für den Erbfall ausdrücklich gewünscht wird. Diese Verfügung hat dann auch im Ausland Gültigkeit. Die neue EU-Erbrechtsverordnung sieht diese Rechtswahl übrigens ausdrücklich vor.
In unserer Kanzlei in Lörrach sind Dr. Dietrich Reissmann und Herwig Reissmann auf das Erbrecht spezialisiert. Sie beraten Sie gerne zum nationalen und internationalen Erbrecht. Vereinbaren Sie einen Termin!
In einem wichtigen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Grund für fristlose Kündigung vorliegt, wenn ein Mieter Instandsetzungsarbeiten in der gemieteten Wohnung nicht zulässt, beispielsweise, indem er beauftragte Handwerker nicht in die Wohnung lässt (Az.: VIII ZR 281/13).
Im konkreten Fall hatten Mieter einem Vermieter im Zuge von Sanierungsarbeiten wegen Hausschwamms, die sie zunächst hingenommen hatten, den Zutritt zur Immobilie verwehrt und später auch andere Handwerker nicht in die Wohnung gelassen. Jedes Mal hatte der Vermieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen. War das Landgericht Berlin noch von einem notfalls gerichtlich zu klärenden Zugangsstreit ausgegangen, der eine fristlose Kündigung jedoch nicht rechtfertige, sah der Bundesgerichtshof dies anders. Für eine Kündigung des Mietverhältnisses, die sich auf die Verletzung von Duldungspflichten stützt, müsse keine Missachtung eines gerichtlichen Duldungstitels oder eindeutig querulantisches Verhalten vorliegen. Vielmehr müsse berücksichtigt werden, dass ein Vermieter ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an Modernisierung und Instandsetzung seiner Immobilie haben könne. Mit diesem Urteil stärkt der Bundesgerichtshof eindeutig Vermieterrechte, was auch der deutsche Mieterbund so sieht.
Für Fragen zum Mietrecht stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Reissmann in Lörrach gerne zur Verfügung!