Erfreulich ist es für Arbeitnehmer, wenn sie Weihnachtsgeld bekommen, denn das ist bei weitem nicht mehr die Regel.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, eine Gratifikation, die zusätzlich zum regulären Gehalt vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter ausbezahlt wird, meistens mit dem Novembergehalt. Wie hoch das Weihnachtsgeld ist, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Wenn ein Arbeitnehmer mindestens drei Jahre lang Weihnachtsgeld bezahlt hatte, besteht ein Rechtsanspruch darauf. Außerdem darf nicht ein Mitarbeiter leer ausgehen, während seine Kollegen, die eine vergleichbare Arbeit haben, Weihnachtsgeld bekommen. Dies müsste der Arbeitgeber begründen. Eine solche Begründung wäre etwa, dass der Arbeitnehmer sich in Erziehungszeit befindet. Oder ein Arbeitgeber macht die Zahlung von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig.
Weihnachtsgeld darf vom Arbeitgeber nicht gestrichen werden, wenn ein Anspruch darauf besteht. Eine Änderung müsste durch den veränderten Arbeitsvertrag oder eine veränderte Betriebsvereinbarung begründet werden.
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Der Bundesgerichtshof verhandelte aktuell einen Fall aus dem Familienrecht, in dem es um die Schutzimpfung eines Kleinkindes ging (AZ XII ZB 157/16, Urteil vom 3. Mai 2017).
Die Gesundheitsvorsorge für ein Kind ist eine „Sache von erheblicher Bedeutung“ – weswegen ein Elternpaar gemeinsam Entscheidungen fällen muss. Darüber kam es im vorliegenden Fall zum Konflikt. Es ging um die Schutzimpfung gegen Masern, Keuchhusten, Mumps und Röteln, die ein Kleinkind, laut der Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (StiKo), zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat zum ersten Mal erhalten sollte. Der Vater befürwortete die Impfung. Die Mutter hingegen lehnte sie aus ideologischen Gründen ab. Es kam zum Rechtsstreit.
Die Richter gaben dem Vater Recht. Er dürfe in diesem Fall alleine entscheiden. Sie argumentierten, dass es hier um das Kindeswohl gehe und nicht um die ideologischen Vorstellungen der Mutter. Der Empfehlung der Experten am Robert-Koch-Institut könne gefolgt werden.
Im Familienrecht wird unterschieden zwischen Belangen von erheblicher Bedeutung – wie dem oben geschilderten Fall – und Belangen des täglichen Lebens. Diese dürfen von demjenigen Elternteil entschieden werden, in dessen Haushalt das Kind lebt. Beispiele wären Fragen der Ernährung, des Fernsehkonsums, der Bettgehzeit etc.
Brauchen Sie juristischen Rat oder Unterstützung im Bereich des Familienrechts? In unserer Anwaltskanzlei in Lörrach ist Rechtsanwältin Dagmar Hitzfeld, Fachanwältin für Familienrecht, Ihre kompetente Ansprechpartnerin!
Manche Unternehmen vertreiben ihre Ware über so genannte 0900er-Telefonnummern.
Sie kooperieren dafür mit Telefongesellschaften. Dies bedeutet, dass die Ware über die Telefonrechnung bezahlt werden muss.
Der Bundesgerichtshof fällte aktuell ein sehr wichtiges Urteil aus diesem Bereich des Kaufrechts: Wenn Minderjährige über eine 0900er-Nummer etwas kaufen, sind ihre Eltern nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn sie nicht vorab ihren Telefonanschluss für solche Transaktionen freigeschaltet hatten. (AZ III ZR 368/16, Urteil vom 6.4.2017).
Im konkreten Fall spielte ein 13-jähriger Schüler in seiner Freizeit gerne ein kostenloses Ego-Shooter-Computerspiel. Der Fallstrick bei diesem Spiel bestand darin, dass man sich über eine 0900er-Telefonnummer zusätzliche Spielfiguren, „Kämpfer“, bestellen konnte. Dies tat der Junge und rief über zwanzig Mal bei der Betreiberfirma an. Diese belastete daraufhin die Telefonrechnung der Mutter mit 1.250 Euro.
Zu Unrecht, befanden die Richter. Der Inhaber eines Telefonanschlusses muss diesen Anschluss für Einkäufe freigeben. Dies war im vorliegenden Fall nicht geschehen – die Mutter war ahnungslos, womit sich ihr Sohn seine Zeit vertrieben hatte.
Die Sache würde allerdings anders beurteilt, wenn die Leistung am Telefon sofort erbracht worden wäre. Wenn der Junge also eine Telefonsex-Nummer gewählt hätte, wäre die Mutter zur Zahlung verpflichtet gewesen.
Zu allen Fragen und Anliegen aus dem Kaufrecht beraten wir Sie in unserer Anwaltskanzlei in Lörrach gerne! Wenden Sie sich an die Rechtsanwälte Herwig Reissmann oder Hannes Künstle.