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Verkehrserziehung – Wir unterstützen das Projekt von allen Seiten!

Richtiges Verhalten im Verkehr macht Schule. Doch was müssen Kinder im Straßenverkehr beachten und wie bringt man ihnen die wichtigsten Regeln bei? Am besten spielerisch. Das Kreisverkehrswacht Freiburg-Müllheim e.V. und der K&L Verlag haben sich zum Ziel gesetzt, ein leichtverständliches Malbuch für Mädchen und Jungen im Kindergarten- und Grundschulalter herauszugeben. Hannes Künstle, der Sie in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen berät, hat dieses Projekt engagiert unterstützt.

Das Malbuch bereitet die Kinder ohne erhobenen Zeigefinger auf die Gefahren im Straßenverkehr vor. Leicht verständlich kommentiert und erläutert die Schildkröte Sammy auf 36 Seiten die verschiedenen Situationen. So lernen die Kinder die Ampel kennen, erfahren mehr über verkehrssichere Fahrräder und weshalb ein Helm so wichtig ist. Ein weiterer positiver Nebeneffekt des Malbuches: Pädagogen, Erzieher und Eltern können das Malbuch nutzen und die Abbildungen mit den Kindern besprechen.

Eine gute Tat! Durch die Mithilfe vieler örtlicher Unternehmen können die Mal- und Arbeitsbücher kostenlos an die Kindergartenkinder in Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ausgegeben werden. Diesem Projekt hat sich Hannes Künstle
gerne angeschlossen. Denn: Die Sicherheit von Kindern ist für uns eine Herzens-angelegenheit.

Hier finden Sie weitere Informationen: www.kl-verlag.de


Erbrecht – Wie schlägt man ein Erbe aus?

Man erbt nicht immer nur Gutes. Mitunter kann man auch Schulden erben. Davor können sich Erben jedoch schützen, indem sie ein Erbe ausschlagen oder die Haftung begrenzen. Es können aber auch persönliche oder moralische Gründe vorliegen, weshalb man ein Erbe lieber nicht annehmen möchte.

Wenn Sie erben, treten Sie sozusagen in die Fußstapfen des Erblassers und haften auch für dessen Schulden und das auch mit dem eigenen Vermögen. Das heißt, Sie nehmen die Rechtsposition des Verstorbenen ein – mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie die Erbschaft im Zeitraum von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen.

Was muss man dabei beachten? Beachten Sie unbedingt, dass die Ausschlagung binnen von sechs Wochen erfolgen muss. Wichtig zu wissen: Hat der Erblasser ein Testament verfasst und bei Gericht hinterlegt, erhalten die Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht. Ab dann beginnt die Frist. Liegt kein Testament vor, beginnt die Frist bei Kenntnis vom Tode. Hat der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland, beträgt die Frist 6 Monate.

Die Ausschlagung erfolgt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Erscheinen Sie dort am besten persönlich. Oder lassen Sie sich eine notarielle Erklärung aufsetzen. Wichtig: Ein Brief an das Nachlassgericht ist nicht ausreichend. Sie haben die Erbschaft ausgeschlagen? Das Erbe geht dann an die nächsten Erbschaftsanwärter. Dies könnten Ihre Kinder sein. Falls diese minderjährig sind, müssen Sie die Erbschaft für Ihre Kinder ausschlagen. Wenn alle das Erbe ausschlagen, erbt der Staat.

Eine weitere Möglichkeit: Sie können auch die Haftung auf den Nachlass einschränken.
Dies empfiehlt sich, wenn das Erbe unübersichtlich ist und Sie nicht wissen, welche Verpflichtungen auf Sie zukommen. Dazu beantragen Sie beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung.

Eine Erbausschlagung kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Deshalb sollte sie
wohl überlegt sein. Wichtig: Hinterbliebene, die ein Erbe ausschlagen, bekommen nichts vom Nachlass und nichts vom Hausrat. Selbst Erinnerungsstücke dürfen sie in der Regel nicht behalten. Wenn man unberechtigt Objekte des Hausrates entfernt, kann das drastische rechtliche Folgen haben.

Ziehen Sie rechtzeitig einen Spezialisten für Erbrecht hinzu, wenn Sie eine Erbausschlagung in Betracht ziehen. Gerne berät Rechtsanwalt Hannes Künstle Sie dazu kompetent in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen – nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin.


Grenzgänger – So bewerben Sie sich als Deutscher in der Schweiz!

Höhere Gehälter, stabile Wirtschaftslage, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und vergleichsweise geringe Lebenshaltungskosten im Heimatland – wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, genießt eine Menge Vorteile. Sie wollen sich als Grenzgänger in der Schweiz auf eine freie Arbeitsstelle erfolgreich bewerben? Dann sollten Sie Folgendes wissen: Für eine Bewerbung benötigen Sie ähnliche Unterlagen wie bei einer Bewerbung in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse und Zertifikate.

Eine Besonderheit gibt es jedoch: Als Grenzgänger empfiehlt es sich, den Unterlagen eine Referenzliste beizulegen. Dies ist in der Schweiz weit verbreitet. Was beinhaltet diese Liste? Auf einer Referenzliste erklären sich Kontakte aus früheren Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungen dazu bereit, Auskunft über die Leistungen und die Persönlichkeit des Bewerbers zu erteilen. Achten Sie dabei auf die geforderten sprachlichen Voraussetzungen der Schweiz.

Viele technologisch fortschrittliche Firmen in der Schweiz setzen auf Online-Bewerberpools. Bewerber registrieren sich ganz einfach online, laden ihre Dokumente hoch und können sich online auf die freie Stelle bewerben. Viele Stellen in der Schweiz werden auch über Personalvermittlungen aufgegeben. So wird bereits im Vorfeld überprüft, ob ein Bewerber geeignet ist oder auch nicht.

Sie haben auf Ihre Bewerbung eine Zusage erhalten und werden demnächst zwischen Deutschland und Schweiz pendeln? Dann unterliegen Sie dem Schweizer Arbeitsrecht, dass sich gegenüber dem deutschen Arbeitsrecht deutlich unterscheidet und ein höchst komplexes Regelwerk darstellt. Für Laien ist das Schweizer Arbeitsrecht schwer durchschaubar. Gerne beraten wir Sie dazu kompetent in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen – nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Am besten, Sie vereinbaren gleich einen Termin.