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Urheberrecht – Was steckt hinter dem Bestseller-Paragraphen?

Manche Werke entpuppen sich erst später als Bestseller, wenn sie plötzlich unerwartet hohe Einnahmen erzielen Die Urheber, wie z.B. Künstler, Autoren und Kreative haben jedoch eine Vergütung erhalten, die dem großen Erfolg nicht gerecht wird. Das Problem: Viele wissen gar nicht, dass sie rückwirkend einen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung haben und der Bestseller-Paragraph (auch Fairness-Paragraph genannt) des Urhebergesetzes für sie in Kraft treten kann.

Den Bestseller-Paragraphen gibt es erst seit 2002. Er ist im Urheberrechtsgesetz (§ 32a UrhG) verankert und sieht eine Nachvergütung vor. Voraussetzung: Die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge stehen in auffälligem Missverhältnis zueinander. In dem Fall stehen dem Urheber nachträglich eine angemessene Beteiligung zu.

Ein berühmtes Beispiel: Der Kameramann Jost Vacano des Filmklassikers „Das Boot“ kämpfte 14 Jahre lang für eine Nachzahlung. Ursprünglich erhielt er nur eine Pauschalvergütung von rund 100.000 Euro für den Film von Regisseur Wolfgang Petersen. Doch „Das Boot“ erhielt sechs Oscarnominierungen und spielte Millionen Euro ein. 2022 gab es nun eine Einigung: Vocano erhielt rund 500.000 Euro Nachvergütung und wird außerdem an den zukünftigen Erlösen beteiligt. Vor allem in den USA gibt es aktuell viele arbeitsrechtliche Prozesse, bei denen eine Nachvergütung durchgesetzt wurde.

Aber wie verhält sich das Urheberrecht im Arbeitsverhältnis? Schließlich erschaffen die meisten Urheber Werke nicht als Freischaffende, sondern als Angestellte. Daraus ergeben sich viele urheberrechtliche Fragestellungen. Wer gilt als Urheber? Der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber? Klarer Fall: Wenn ein Arbeitnehmer ein schutzfähiges Werk erstellt, dann ist er der Urheber des Werkes. Das Urheberrecht steht nicht dem Arbeitgeber zu. Obwohl das Werk in seinem Betrieb oder seiner Organisation erschaffen wurde. Der Arbeitgeber erhält aber ein Nutzungsrecht des Werkes.

Die Rechtslage beim Thema Urheberrecht im Arbeitsverhältnis ist durchaus komplex. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Gerne beraten wir Sie dazu kompetent in unseren Kanzleien in Lörrach und Bad Krozingen – nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


Die Düsseldorfer Tabelle hat im Familienrecht einen hohen Stellenwert

Das Thema Kindesunterhalt ist grundsätzlich emotional stark aufgeladen. Die Düsseldorfer
Tabelle leistet bei familienrechtlichen Belangen wichtige Unterstützung. Denn sie ist eine
bundesweit anerkannte Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. 1962 wurde die
Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt. Deshalb trägt sie auch den Namen
„Düsseldorfer Tabelle”. Die Unterhaltstabelle für die Berechnung des Kindesunterhaltes wird
regelmäßig aktualisiert: Am 1. Januar 2023 erfolgte die letzte Anpassung.
Was sind die Neuerungen? Die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder wurden
um durchschnittlich rund 50,- € angehoben. Der Bedarf eines studierenden Kindes um 70,- €.
Die vollständige, aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie beim Oberlandesgericht
Düsseldorf online einsehen und herunterladen.

Das sollten Sie noch wissen: Die Düsseldorfer Tabelle selbst hat keine Gesetzeskraft, sie ist
nur eine allgemeine Richtlinie, die jedoch bundesweit von den Gerichten bei der Berechnung
des Kindesunterhalts herangezogen wird. Sie eine wichtige Orientierungsgroße im
Familienrecht über die Höhe des Unterhalts. Wichtig zu wissen: Die Düsseldorfer Tabelle gibt
lediglich Aufschluss über den Kindesunterhalt. Sie sagt aber nichts über den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Ehegattenunterhalt aus. Darüber entscheidet
das Gericht.

Die Höhe des angemessenen Unterhalts ist ein streitbares Thema im Familienrecht und
die Unterhaltsberechnung selbst ein höchst komplizierter Prozess. Die Spezialisten in
unserer Kanzlei in Lörrach helfen Ihnen dabei, Ihre Unterhaltsansprüche geltend zu machen,
sie zu prüfen oder Ihre Unterhaltsverpflichtungen zu errechnen. Wir sind über alle
Neuerungen im Unterhaltsrecht und wichtige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema
umfassend informiert. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


Erbrecht – neue Bewertungsgrundlage bei Immobilien

Wer in Deutschland eine Immobilie erbt, zahlt Erbschaftssteuer, wenn der Wert der Immobilie die persönlichen Freibeträge übersteigt. Neues Jahr, neue Gesetzesänderung: Seit dem 1.1.2023 tritt eine gesetzlich geregelte Neubewertung der Immobilien in Kraft. Dies wirkt sich auch auf die Erbschaftssteuer aus.

Durch die Änderung in den Bewertungsverfahren der Immobilien dürften die ermittelten Immobilienwerte vielfach ansteigen. Gleichzeitig bleiben die steuerlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer unverändert. Die Folge: Durch die höheren Bewertungen sind Freibeträge schneller ausgeschöpft und die Erben werden zukünftig kräftig zur Kasse gebeten, weil höhere Erbschaftssteuern anfallen. Der Verband Haus & Grund geht davon aus, dass der zu versteuernde Wert um 20 bis 30 Prozent höher ausfallen könnte.

Doch es gibt Ausweichmöglichkeiten. Erben Sie als Kind des Erblassers zum Beispiel eine Immobilie und bewohnen Sie diese mindestens zehn Jahre lang, entfällt die Erbschaftssteuer. Sie müssen allerdings sechs Monate nach Erhalt der Erbschaft in die Immobilie einziehen. Die Regelung gilt nicht für Zweit- oder Ferienwohnungen.Aber es gibt noch andere Möglichkeiten, die Erbschaftssteuerlast zu verringern oder die Erbschaftssteuer komplett zu umgehen, hierzu zählen u.a. ein Supervermächtnis im Berliner Testament.

Wer blickt da als Laie noch durch? Die Erbschaftssteuer (ErbStG) ist ein höchst komplexes Thema, das von zahlreichen Veränderungen und Sonderregelungen geprägt ist. Die Spezialisten in unserer Kanzlei in Lörrach erklären Ihnen gerne, was Sie zu beachten habenund führen Sie sicher durch den Dschungel an Paragrafen. Neben Erbrecht sind wir auch auf Familienrecht, Arbeitsrecht und das Schweizerische Arbeitsrecht spezialisiert. Vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!