Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz regelt die steuerlichen Verpflichtungen von Grenzgängern, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Demnach sind diese Personen grundsätzlich in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Die Schweiz erhebt jedoch eine Quellensteuer von 4,5 % auf den Bruttolohn, die direkt vom Arbeitgeber einbehalten wird. Diese Quellensteuer wird in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die sogenannte 183-Tage-Regelung besagt, dass Arbeitnehmer, die sich weniger als 183 Tage pro Jahr in der Schweiz aufhalten und deren Gehalt von einem deutschen Arbeitgeber gezahlt wird, weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben. Überschreitet der Aufenthalt jedoch diese Grenze, kann das Besteuerungsrecht auf die Schweiz übergehen.
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Als Grenzgänger sollten Sie zudem die 60-Tage-Regel beachten: Kehren Sie an mehr als 60 Arbeitstagen pro Jahr aus beruflichen Gründen nicht an Ihren Wohnsitz in Deutschland zurück, verlieren Sie den Grenzgängerstatus, was Auswirkungen auf Ihre steuerliche Behandlung haben kann.
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Die Kanzlei Lörrach steht Ihnen mit umfassender Expertise im Arbeitsrecht zur Seite und bietet spezialisierte Beratung für Grenzgänger. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre steuerlichen Pflichten und Rechte optimal zu gestalten. Besuchen Sie unsere Webseite unter www.kanzlei-loerrach.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07621 / 15 24-0, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Änderung der Home-Office-Regelungen für Grenzgänger seit dem 01. Juli 2023: Ein Überblick für Unternehmen und Arbeitnehmer
Seit dem 1. Juli 2023 gelten neue Regelungen für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz im Ausland haben. Diese Änderungen betreffen insbesondere die maximale Anzahl der Home-Office-Tage, die Grenzgänger in der Schweiz in Anspruch nehmen können, ohne ihren Status zu gefährden.
Bis zum 30. Juni 2023 war es Grenzgängern erlaubt, im Rahmen der Corona-Sonderregelungen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit im Home Office zu verbringen, ohne ihre steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Stellung zu verlieren. Doch diese Übergangsregelungen sind mit dem 30. Juni 2023 ausgelaufen. Ab dem 1. Juli 2023 dürfen Grenzgänger maximal 49,9% ihrer Arbeitszeit im Home Office verbringen, wenn sie weiterhin den Grenzgängerstatus behalten möchten. Wird dieser Prozentsatz überschritten, droht der Verlust dieses Status, was erhebliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Die neuen Regelungen stellen viele Unternehmen und Grenzgänger vor Herausforderungen, da sie nun die Balance zwischen Home-Office-Tagen und der Notwendigkeit, den Grenzgängerstatus zu wahren, sorgfältig abwägen müssen. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die Details dieser Regelungen zu informieren, um potenzielle rechtliche Risiken zu vermeiden.
Ein Arbeitsrecht Schweiz Spezialist für Grenzgänger kann hier wertvolle Unterstützung leisten, insbesondere in Bezug auf die korrekte Umsetzung der neuen Regelungen. Als erfahrene Kanzlei Lörrach bieten wir eine umfassende Beratung für Grenzgänger, die in der Schweiz tätig sind, und helfen dabei, steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Stolpersteine zu umgehen. Unsere Expertise im Arbeitsrecht Schweiz garantiert Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung und praxisorientierte Lösungen.
Besonders in grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen sind präzise rechtliche Kenntnisse von zentraler Bedeutung. Grenzgänger müssen nicht nur steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben einhalten, sondern auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen beider Länder berücksichtigen. Ein Spezialist für Grenzgänger Kanzlei Lörrach ist daher unerlässlich, um die komplexen Vorschriften des Arbeitsrechts korrekt zu handhaben und potenziellen rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Für Grenzgänger, die weiterhin einen Teil ihrer Arbeit im Home Office ausüben möchten, ist es entscheidend, die neuen Obergrenzen für die Home-Office-Nutzung zu verstehen und deren Auswirkungen auf ihre steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation zu kennen. Unsere Arbeitsrecht Schweiz Spezialisten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie durch diesen Prozess zu begleiten und Ihnen eine rechtssichere Lösung zu bieten.
Nutzen Sie unsere Expertise und lassen Sie sich professionell beraten, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsverhältnis mit den neuen Regelungen übereinstimmt. Unsere Kanzlei in Lörrach bietet Ihnen die nötige Sicherheit und Klarheit, um die Änderungen ohne Risiken und Unklarheiten zu navigieren. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung.
Ein Zusammenschluss von Unternehmen ist eine bewährte Methode zur Expansion. Es geht dabei um Wachstum, aber auch um das Überleben des Unternehmens in hart umkämpften Märkten. Häufig liegen strategische, finanzielle oder auch persönliche Gründe vor, die zu Fusionen führen. So sollen durch den Zusammenschluss unter anderem Kosten gesenkt, die Effizienz gesteigert und die Marktposition gestärkt werden. Die mit einer Fusion einhergehenden Umstrukturierungen und Veränderungen führen bei den Mitarbeitern oft zu Unsicherheiten und Ängsten. Schließlich kann eine Fusion auch mit einem Stellenabbau und der Bewältigung neuer Aufgaben verbunden sein.
Das betrifft auch Grenzgänger in der Schweiz. Oftmals wird durch die Restrukturierung ihr Aufgabenfeld verändert oder eine neue Unternehmenskultur integriert. Was viele nicht wissen: Die bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Die Arbeitskonditionen sowie Rechte und Pflichten der Grenzgänger bleiben grundsätzlich unverändert. Der Arbeitgeber muss außerdem bestimmte Regeln und ein definiertes Verfahren zur Anhörung der Belegschaft einhalten. Er hat eine Informationspflicht gegenüber seiner Belegschaft. In dem Zuge können schon viele Fragen geklärt werden. Aber natürlich nicht alle.
Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, Widerspruch gegen den Übergang auf das neue Unternehmen einzulegen. Dies hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung einer bestimmten Frist beendet wird. Oder wussten Sie, dass Sie möglicherweise Schadenersatzforderungen geltend machen können, wenn die Informationsverpflichtung des Arbeitgebers nicht eingehalten wurde?
Die rechtlichen Situationen bei Fusionen sind für Grenzgänger in der Schweiz besonders komplex und mit noch mehr Fallstricken versehen – insbesondere beim Thema Arbeitsrecht. Unsere Experten in unseren Kanzleien in Lörrach und in Bad Krozingen stehen Ihnen als Grenzgänger bei allen Fragestellungen rund um Fusionen, Übernahmen und Betriebsübergänge beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.