Für vermögende Personen besteht die Möglichkeit, in die Schweiz einzuwandern, auch ohne eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ein zentrales Kriterium ist dabei der Nachweis eines erheblichen Barvermögens. Zwar variieren die genauen Anforderungen je nach Kanton, jedoch gilt ein Mindestvermögen von etwa 10 Millionen Schweizer Franken in vielen Fällen als Voraussetzung. Zusätzlich muss der jährliche Lebensaufwand in der Regel bei mindestens 400.000 bis 600.000 Franken liegen. Diese Voraussetzungen bilden die Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der sogenannten Pauschalbesteuerung.
Unabhängig vom Vermögensstatus müssen Einwanderungsinteressierte bestimmte allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
Für Berufspendler, die in Deutschland wohnen, aber in der Schweiz – insbesondere im Raum Basel – tätig sind, kann ein Zweitwohnsitz in der Schweiz erhebliche Vorteile bieten:
Dabei ist zu beachten: Bei mehr als 60 Nächtigungen in der Schweiz pro Kalenderjahr kann dies steuerliche Auswirkungen haben und unter Umständen zur Steuerpflicht in der Schweiz führen.
Die Entscheidung, in die Schweiz überzusiedeln oder einen Zweitwohnsitz zu begründen, will sorgfältig vorbereitet sein. Unsere Kanzlei in Lörrach bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Fragen in der Schweiz.
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Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz vor willkürlichen Kündigungen. Insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig ist. Arbeitnehmer, die sich mit einer Kündigung konfrontiert sehen, sollten ihre Rechte genau kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Lörrach kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten.
Der allgemeine Kündigungsschutz
In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern genießt die Mehrheit der Arbeitnehmer den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dies bedeutet, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgt. Der Arbeitgeber muss zudem Fristen einhalten und, falls erforderlich, eine Sozialauswahl vornehmen. Besonders bei einer fristlosen Kündigung ist Vorsicht geboten. Hier muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Häufig werden jedoch fristlose Kündigungen ausgesprochen, die vor Gericht nicht standhalten. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Abfindung und Verhandlungsspielraum nutzen
In vielen Fällen kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung Einspruch zu erheben. Arbeitgeber sind oft bereit, eine Abfindung zu zahlen, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei in Lörrach kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen und eine angemessene Abfindung verhandeln. Hierbei gilt die Faustformel: Eine Abfindung beträgt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, wobei in individuellen Verhandlungen auch höhere Beträge erzielt werden können.
Rechtliche Beratung lohnt sich
Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln, da die Frist für eine Klage vor dem Arbeitsgericht nur drei Wochen beträgt. Eine kompetente Beratung im Arbeitsrecht durch unseren Spezialisten Herrn Künstle in Lörrach kann helfen, die besten Strategien zu entwickeln und mögliche Ansprüche durchzusetzen. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten beraten. Rufen Sie uns an unter 07621 15240 und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Wir kämpfen für Ihr Recht!
Wir sind eine zivilrechtliche Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Schweizer Arbeitsrecht und Erbrecht und suchen ab sofort zur Verstärkung unseres Teams eine/n sympathische/n, freundliche/n, engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit.
Unser Team zeichnet sich durch einen sehr persönlichen Umgangsstil mit flacher Hierarchie aus. Eine offene Kommunikation und ein gutes Miteinander werden bei uns großgeschrieben.
Wir bieten ein angenehmes Arbeitsumfeld, die Möglichkeit, in vielen Bereichen sehr eigenständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, sich fortzubilden und viel Kontakt zu Mandanten zu haben.
Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
– Erledigung der Korrespondenz
- erste Ansprechperson der Mandanten am Telefon
- Bearbeitung von Posteingang und -ausgang (klassisch, E-Mail und elektronisch)
- Anlage und Verwaltung der Akten
- Fristenberechnung und -notation
- Terminvereinbarung und -planung
- Kostenfestsetzung sowie Rechnungsstellung nach RVG
Wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung mitbringen, über Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Zuverlässigkeit sowie sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und auch noch Spaß am Umgang mit Menschen und am Arbeiten im Team haben, bringen Sie alles mit, was wir uns wünschen.
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