Aktuelles

Die grenzüberschreitende Arbeitswelt zwischen Deutschland und der Schweiz, insbesondere im Raum Basel, wirft für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen auf.

Unsere Kanzlei in Lörrach steht Ihnen hierbei mit fundierter Expertise zur Seite und informiert Sie über wesentliche Aspekte.

Einwanderung in die Schweiz bei erheblichem Vermögen

Für vermögende Personen besteht die Möglichkeit, in die Schweiz einzuwandern, auch ohne eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ein zentrales Kriterium ist dabei der Nachweis eines erheblichen Barvermögens. Zwar variieren die genauen Anforderungen je nach Kanton, jedoch gilt ein Mindestvermögen von etwa 10 Millionen Schweizer Franken in vielen Fällen als Voraussetzung. Zusätzlich muss der jährliche Lebensaufwand in der Regel bei mindestens 400.000 bis 600.000 Franken liegen. Diese Voraussetzungen bilden die Grundlage für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Rahmen der sogenannten Pauschalbesteuerung.

Allgemeine Voraussetzungen für die Einwanderung in die Schweiz

Unabhängig vom Vermögensstatus müssen Einwanderungsinteressierte bestimmte allgemeine Voraussetzungen erfüllen:

  • Visum und Aufenthaltsbewilligung: Je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltszweck gelten unterschiedliche Anforderungen. Für Bürgerinnen und Bürger der EU- bzw. EFTA-Staaten besteht im Rahmen der Personenfreizügigkeit ein erleichterter Zugang.
  • Sprachkenntnisse: Grundlegende Kenntnisse in einer der vier Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) erleichtern die soziale und berufliche Integration erheblich.
  • Krankenversicherung: Der Abschluss einer anerkannten Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten nach Einreise ist verpflichtend.
  • Finanzielle Selbstständigkeit: Es muss glaubhaft dargelegt werden, dass der Lebensunterhalt eigenständig gesichert werden kann – sei es durch Einkommen oder entsprechendes Vermögen.

Vorteile eines Zweitwohnsitzes in der Schweiz für Pendler

Für Berufspendler, die in Deutschland wohnen, aber in der Schweiz – insbesondere im Raum Basel – tätig sind, kann ein Zweitwohnsitz in der Schweiz erhebliche Vorteile bieten:

  • Zeitersparnis: Die Nähe zum Arbeitsplatz reduziert tägliche Fahrtzeiten deutlich und sorgt damit für mehr Lebensqualität.
  • Flexibilität: Ein Zweitwohnsitz ermöglicht es, kurzfristig in der Schweiz zu übernachten – etwa bei späten Meetings, Fortbildungen oder widrigen Verkehrsverhältnissen.

Dabei ist zu beachten: Bei mehr als 60 Nächtigungen in der Schweiz pro Kalenderjahr kann dies steuerliche Auswirkungen haben und unter Umständen zur Steuerpflicht in der Schweiz führen.

Fazit

Die Entscheidung, in die Schweiz überzusiedeln oder einen Zweitwohnsitz zu begründen, will sorgfältig vorbereitet sein. Unsere Kanzlei in Lörrach bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen arbeitsrechtlichen Fragen in der Schweiz.

Kontaktieren Sie uns:

Kanzlei Lörrach
Turmstraße 37
DE – 79539 Lörrach
+49 (0)7621 / 15 24-0

Wir freuen uns darauf, Sie mit unserer juristischen Erfahrung zuverlässig zu unterstützen.

 


Arbeitsrecht: Ihr Recht beim Thema Kündigungsschutz


Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz vor willkürlichen Kündigungen. Insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig ist. Arbeitnehmer, die sich mit einer Kündigung konfrontiert sehen, sollten ihre Rechte genau kennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Lörrach kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten.


Der allgemeine Kündigungsschutz

In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern genießt die Mehrheit der Arbeitnehmer den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes. Dies bedeutet, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen erfolgt. Der Arbeitgeber muss zudem Fristen einhalten und, falls erforderlich, eine Sozialauswahl vornehmen.
Besonders bei einer fristlosen Kündigung ist Vorsicht geboten. Hier muss ein schwerwiegender Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Häufig werden jedoch fristlose Kündigungen ausgesprochen, die vor Gericht nicht standhalten. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.


Abfindung und Verhandlungsspielraum nutzen

In vielen Fällen kann es sich lohnen, gegen eine Kündigung Einspruch zu erheben. Arbeitgeber sind oft bereit, eine Abfindung zu zahlen, um langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aus unserer Kanzlei in Lörrach kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs prüfen und eine angemessene Abfindung verhandeln. Hierbei gilt die Faustformel: Eine Abfindung beträgt oft ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit, wobei in individuellen Verhandlungen auch höhere Beträge erzielt werden können.


Rechtliche Beratung lohnt sich

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte schnell handeln, da die Frist für eine Klage vor dem Arbeitsgericht nur drei Wochen beträgt. Eine kompetente Beratung im Arbeitsrecht durch unseren Spezialisten Herrn Künstle in Lörrach kann helfen, die besten Strategien zu entwickeln und mögliche Ansprüche durchzusetzen.
Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten beraten. Rufen Sie uns an unter 07621 15240 und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Wir kämpfen für Ihr Recht!


Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit gesucht ab sofort

Wir sind eine zivilrechtliche Anwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Schweizer Arbeitsrecht und Erbrecht und suchen ab sofort zur Verstärkung unseres Teams eine/n sympathische/n, freundliche/n, engagierte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit.

Unser Team zeichnet sich durch einen sehr persönlichen Umgangsstil mit flacher Hierarchie aus. Eine offene Kommunikation und ein gutes Miteinander werden bei uns großgeschrieben.
Wir bieten ein angenehmes Arbeitsumfeld, die Möglichkeit, in vielen Bereichen sehr eigenständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, sich fortzubilden und viel Kontakt zu Mandanten zu haben.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
– Erledigung der Korrespondenz
- erste Ansprechperson der Mandanten am Telefon 
- Bearbeitung von Posteingang und -ausgang (klassisch, E-Mail und elektronisch)
- Anlage und Verwaltung der Akten
- Fristenberechnung und -notation 
- Terminvereinbarung und -planung
- Kostenfestsetzung sowie Rechnungsstellung nach RVG
Wenn Sie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung mitbringen, über Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und Zuverlässigkeit sowie sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und auch noch Spaß am Umgang mit Menschen und am Arbeiten im Team haben, bringen Sie alles mit, was wir uns wünschen.

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an: info@kanzlei-loerrach.de oder schriftlich an Reissmann & Künstle, Turmstraße 37, 79539 Lörrach. Wir freuen uns auf Sie!