Wenn durch die Berufsausübung in einer Mietwohnung Lärm und Publikumsverkehr entstehen, muss der Vermieter dies nicht hinnehmen, sofern die Wohnung zum Wohnen vermietet war.
Der Bundesgerichtshof entschied so in folgendem Fall am 10.4.2013 (AZ VIII ZR 213/12): Ein Gitarrenlehrer war in die Wohnung seiner verstorbenen Mutter eingezogen und unterrichtete dort etwa 12 Schüler pro Woche. Hierfür hatte er beim Vermieter keine Erlaubnis eingeholt. Die Nachbarn wehrten sich, weil sie sich durch den Lärm und durch das viele Kommen und Gehen im Haus gestört fühlten. Der Vermieter kündigte den Mietvertrag außerordentlich – mit der Begründung, dass er von der Unterrichtstätigkeit des Gitarrenlehrers nichts gewusst habe und diese auch nicht genehmigt hätte. Laut Gerichtsurteil ist diese Kündigung rechtens. Ein anderer Fall läge, laut Gericht, dann vor, wenn die berufliche Tätigkeit nach außen nicht wahrzunehmen ist, wenn z.B. ein Lehrer zu Hause korrigiert, ein Schriftsteller daheim arbeitet oder ein Angestellter im Homeoffice am Computer sitzt.
In der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach werden Sie von den Rechtsanwälten gerne zu allen Fragen des Mietrechts beraten. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!
Eine Erbschaft auszuschlagen ist gesetzlich erst dann zulässig, wenn der Erbfall überhaupt eingetreten ist. Doch Achtung, es gibt wichtige Fristen zu beachten!
Ist der Erbfall eingetreten, muss die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen abgelehnt werden. Ist diese Frist verstrichen, gilt das Erbe als angenommen. Die Ausschlagung einer Erbschaft muss prinzipiell schriftlich erfolgen und notariell beglaubigt sein.
Wenn im Erbfall noch nicht genau geklärt ist, wer der Erbe sein wird, beginnt die 6-Wochen-Frist erst dann zu laufen, wenn dieser darüber informiert wurde. Falls sich der Erbe in dieser Zeit im Ausland aufhält, wird die Frist auf 6 Monate verlängert!
Der Erbe ist verpflichtet, sich innerhalb dieser Fristen darüber zu informieren, welches Vermögen bzw. möglicherweise auch welche Schulden er erben wird. Hier ist Vorsicht geboten: Wenn ein Erbe Gegenstände aus dem Nachlass innerhalb der ersten sechs Wochen bereits verkauft, wird das als Annahme des Erbes verstanden! Dann ist es nicht mehr möglich, die Erbschaft auszuschlagen.
Die Erklärung zur Erbausschlagung wird von einem Notar gefertigt. Dieser leitet das Dokument dann an dasjenige Nachlassgericht weiter, das dem letzten Wohnsitz des Erblassers zugeordnet ist.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bei Fragen zur Erbausschlagung an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. In unserer Kanzlei in Lörrach sind die Rechtsanwälte Dr. Dietrich Reissmann sowie Herwig Reissmann auf das Erbrecht spezialisiert. Sie stehen Ihnen bei allen Belangen in diesem Bereich gerne zur Seite! Vereinbaren Sie einen Termin!
Der BGH hat in einem kürzlich gefällten Urteil (VI ZR 69/12 vom 19.2.2013) den Unfallgeschädigten mehr Rechte eingeräumt und damit die Position der Unfallverursacher und Versicherungen geschwächt.
Ein Unfallgeschädigter hatte seiner Versicherung eine fiktive Kfz-Reparaturrechnung eingereicht, die geforderte Reparatursumme wurde von der Versicherung aber um 10% gekürzt. Der Grund: Bei einer fiktiven Rechnung gäbe es keine Lohnnebenkosten und keine Sozialabgaben.
Der BGH verurteilte die Kürzung und argumentierte: „Die im Sinne des § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB erforderlichen (Gesamt-) Reparaturkosten eines Kraftfahrzeuges nach einem Verkehrsunfall setzen sich aus vielen einzelnen Kostenfaktoren zusammen und lassen sich schadensrechtlich nicht aufspalten in einen “angefallenen“ und einen “nicht angefallenen“ Teil. Dies wäre in der Rechtspraxis nicht handhabbar und würde dem Geschädigten sowohl die Ersetzungsbefugnis als auch die Dispositionsfreiheit im Rahmen des § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB nehmen.“
An diesem Sachverhalt zeigt sich, dass die Versicherung – trotz eindeutiger Schuldfrage – ihre Versicherungsleistung so gering wie möglich halten will.
Deutlich wird auch, dass es für den Unfallgeschädigten sehr wichtig ist, einen im Verkehrsrecht versierten Anwalt zu Rate zu ziehen! Dieser steht ihm bei der Schadensabwicklung und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zur Seite, denn oft ist dem Betroffenen nicht klar, welche Leistungen die Versicherung eigentlich erbringen müsste. Die Kosten der anwaltlichen Beratung muss die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen, wenn den Unfallgeschädigten kein oder kein überwiegendes Verschulden trifft.
In unserer Kanzlei in Lörrach sind die Rechtsanwälte Herwig Reissmann und Hannes Künstle spezialisiert auf Verkehrsrecht, Unfallabwicklung, Fragen des Schadensersatzes – bis hin zur Vertretung gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen. Vereinbaren Sie einen Termin!