Familienrecht

Im Familienrecht sind die Rechtsverhältnisse der Personen geregelt, die durch ihre Ehe und ihre Familie miteinander in Verbindung stehen.

Bei einer Eheschließung beraten wir Sie gerne bei allen relevanten Fragen, z.B. bei der Gestaltung eines Ehevertrags oder bei der Frage, in welchem Güterstand Sie leben wollen. Gerade hier ist eine anwaltliche Beratung besonders wichtig, damit Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle gegeneinander abwägen können. Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand, der Zugewinngemeinschaft, leben, ermitteln wir z.B. Ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung und helfen Ihnen, Ihren Anspruch auch durchzusetzen.

Bei einer Ehescheidung stehen wir Ihnen beratend und helfend zur Seite und vertreten Sie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und erstellen Ihnen detaillierte Berechnungen betreffend Ihren Zugewinnausgleich, Ihren Unterhalt oder den Kindesunterhalt. Weiter unterstützen wir Sie bei der Regelung von elterlichem Sorgerecht und Umgangsrecht oder der Hausratsteilung. Oberstes Ziel wird immer sein, gemeinsam die fairste und beste Lösung für Sie und Ihre Kinder zu finden. Auch in den Bereich des Familienrechts fällt der Elternunterhalt, der immer wichtiger wird.

Wir sind in unserer Kanzlei auf das Familienrecht spezialisiert und können Ihnen in einem ausführlichen Gespräch alle Möglichkeiten aufzeigen, die Ihnen in Ihrer persönlichen Situation rechtlich zur Verfügung stehen.

Dieses Fachgebiet betreut in unserer Kanzlei: Dagmar Hitzfeld.