Aktuelles

Kaufrecht: Haften Eltern für die telefonischen Einkäufe ihrer Kinder?

Manche Unternehmen vertreiben ihre Ware über so genannte 0900er-Telefonnummern.
Sie kooperieren dafür mit Telefongesellschaften. Dies bedeutet, dass die Ware über die Telefonrechnung bezahlt werden muss.

Der Bundesgerichtshof fällte aktuell ein sehr wichtiges Urteil aus diesem Bereich des Kaufrechts: Wenn Minderjährige über eine 0900er-Nummer etwas kaufen, sind ihre Eltern nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn sie nicht vorab ihren Telefonanschluss für solche Transaktionen freigeschaltet hatten. (AZ III ZR 368/16, Urteil vom 6.4.2017).

Im konkreten Fall spielte ein 13-jähriger Schüler in seiner Freizeit gerne ein kostenloses Ego-Shooter-Computerspiel. Der Fallstrick bei diesem Spiel bestand darin, dass man sich über eine 0900er-Telefonnummer zusätzliche Spielfiguren, „Kämpfer“, bestellen konnte. Dies tat der Junge und rief über zwanzig Mal bei der Betreiberfirma an. Diese belastete daraufhin die Telefonrechnung der Mutter mit 1.250 Euro.
Zu Unrecht, befanden die Richter. Der Inhaber eines Telefonanschlusses muss diesen Anschluss für Einkäufe freigeben. Dies war im vorliegenden Fall nicht geschehen – die Mutter war ahnungslos, womit sich ihr Sohn seine Zeit vertrieben hatte.

Die Sache würde allerdings anders beurteilt, wenn die Leistung am Telefon sofort erbracht worden wäre. Wenn der Junge also eine Telefonsex-Nummer gewählt hätte, wäre die Mutter zur Zahlung verpflichtet gewesen.

Zu allen Fragen und Anliegen aus dem Kaufrecht beraten wir Sie in unserer Anwaltskanzlei in Lörrach gerne! Wenden Sie sich an die Rechtsanwälte Herwig Reissmann oder Hannes Künstle.


Aktuelles aus dem Verkehrsrecht: Aufnahmen einer Dashcam sind als Beweismittel vor Gericht zugelassen

Eine so genannte „Dashcam“ (von engl. dashboard = Armaturenbrett und cam = Kamera) ist ein kleiner Videorekorder, der in einem Fahrzeug – entweder am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe – angebracht wird. Er zeichnet den Straßenverkehr auf, was in vielen Fällen nützlich sein kann. Ob diese Aufzeichnungen im Falle eines Verkehrsunfalles vor Gericht als Beweis zugelassen werden, war bisher sehr umstritten.

Das Oberlandesgericht Stuttgart fällte vor einigen Tagen ein wegweisendes Urteil:
Die Daten aus einer Dashcam wurden in einem zivilrechtlichen Prozess als Beweismittel zugelassen (AZ 10 U 41/17, Urteil vom 17.07.2017). Wie war die Sachlage?
Zur Verhandlung kam ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Autos in einer engen Ortsdurchfahrt zusammengestoßen waren. Ein Autofahrer musste auf die Gegenfahrbahn ausweichen, um an rechts parkenden Autos vorbei zu kommen. Eine entgegenkommende Autofahrerin sah ihn nicht rechtzeitig und fuhr mutmaßlich zu schnell. Es kam zum Zusammenstoß. Dank der Aufzeichnungen der Dashcam des Autofahrers konnte rückwirkend die Geschwindigkeit der Autofahrerin berechnet werden. Der Prozess endete mit einem Vergleich.

Fälle aus dem Straßenverkehrsrecht bearbeiten in unserer Kanzlei in Lörrach die Rechtsanwälte Herwig Reissmann und Hannes Künstle. Wenn Sie Fragen haben oder die Unterstützung eines im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalts brauchen, vereinbaren Sie einen Termin!


Ihr Rechtsanwalt erklärt: Das europäische Nachlasszeugnis

Nach dem Tod eines Familienangehörigen lassen die Hinterbliebenen üblicherweise einen so genannten „Erbschein“ ausstellen. Dieser berechtigt dazu, z.B. die Bankkonten des Verstorbenen aufzulösen, den Mietvertrag oder diverse Versicherungen zu kündigen etc.
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung belegt (nach §§ 2353 ff. BGB).

Zur Vereinfachung der EU-weiten Erbangelegenheiten wurde ein weiteres Papier geschaffen, das so genannte „Europäische Nachlasszeugnis“ (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO). Seit August 2015 ist es in allen EU-Ländern, außer Irland und Dänemark, gültig.

Worum handelt es sich beim europäischen Nachlasszeugnis?

Mit dem europäischen Nachlasszeugnis werden Erbangelegenheiten vereinfacht, die grenzüberschreitend innerhalb der EU sind. Das Dokument ist vergleichbar mit dem Erbschein, denn es dient ebenfalls dazu, die Rechtsstellung der Hinterbliebenen zu dokumentieren. Dies ist wichtig, wenn z.B. ein Deutscher eine Ferienimmobilie in Spanien besitzt. Nach dessen Tod ist es für die Erben einfacher, mit Hilfe des Nachlasszeugnisses ihren Erbanspruch in Spanien geltend zu machen.

Achtung: Das europäische Nachlasszeugnis kann nur am letzten Wohnort des Verstorbenen beantragt und ausgefertigt werden. Es ist generell sechs Monate gültig, kann aber bei Bedarf verlängert werden. Wenn ein europäisches Nachlasszeugnis vorliegt, ist es in der Regel nicht nötig, noch einen Erbschein in Deutschland zu beantragen.

Für alle Fragen und Anliegen zum Erbrecht und zu länderübergreifenden Erbangelegenheiten sind wir in der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach gerne für Sie da. Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwalt Dr. Dietrich Reissmann oder Rechtsanwalt Herwig Reissmann.