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Info aus dem Verkehrsrecht: Sind Blitzerwarner legal?

In unserer anwaltlichen Praxis werden wir immer wieder gefragt, ob es eigentlich erlaubt sei, sich im Straßenverkehr vor aufgestellten Radarfallen warnen zu lassen.
Die Antwort ist: Jein!

Die gute Nachricht: Die Warnung vor Blitzern übers Radio ist erlaubt.

Aber: Manche Fahrzeuge haben in ihrem Navigationssystem bereits eine Blitzerwarn-Software eingebaut. Dies ist nicht legal! In § 23 Abs. 1c StVO steht eindeutig: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Verstöße werden empfindlich geahndet: Es werden 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig, wenn man mit einem solchen Navigationssystem erwischt wird. Deshalb unser Rat: Schalten Sie diese Funktion ab. Einzig vertretbar wäre es, Sie hören vor Antritt der Fahrt, z.B. an der Raststätte, ob auf Ihrer Strecke Blitzer aufgestellt sind. Und dann schalten Sie das Gerät ab.

Viel häufiger werden Blitzerwarn-Apps auf dem Smartphone im Straßenverkehr benutzt. Auch dies ist verboten! Für die Polizei ist es allerdings nicht ganz einfach, solche Verstöße zu ahnden. Ein Smartphone darf nur beschlagnahmt werden, wenn der konkrete Verdacht auf Einsatz z.B. einer Blitzerwarn-App besteht. Und dazu müsste die App gerade piepsen, wenn ein Polizist in Hörweite ist. Wenn der Beifahrer die Blitzerwarn-App auf seinem Handy hat und der Fahrer davon nichts wusste, ist dies legal.

Achtung: Die Rechtslage ist in anderen Ländern eventuell anders! Informieren Sie sich hierüber rechtzeitig. In der Schweiz beispielsweise kostet es bis zu 200 Euro, wenn man mit einer Blitzerwarner-App im Einsatz erwischt wird.

Für alle Fälle aus dem Verkehrsrecht wenden Sie sich an die Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach. Wir unterstützen Sie gerne!