Verkehrsrecht aktuell: Höhere Strafen für Verkehrssünder!
Am 28. April 2020 trat eine StVO-Änderung in Kraft, die erheblich schärfere Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsdelikte enthält.
Die wichtigsten Neuerungen stellen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Reissmann & Künstle vor:
Achtung bei Tempoüberschreitung innerorts: Wer mehr als 21 km/h zu schnell fährt, muss 80 Euro Strafe bezahlen, kassiert zwei Punkte in Flensburg und muss einen Monat lang seinen Führerschein abgeben. Bisher musste man zweimal in einem Jahr mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sein, dann erst wurde der Führerschein abgenommen. Außerorts wird zu schnelles Fahren – mehr als 26 km/h – mit einem Monat Fahrverbot bestraft.
Falschparken wird ebenfalls erheblich teurer! Bisher waren 15 Euro fällig, wenn an einer unübersichtlichen Stelle geparkt wurde – nun sind es 55 Euro. Parken in zweiter Reihe kostet künftig 80 Euro.
Unzulässig mit einem Fahrzeug in einer Umweltzone unterwegs? Das kostet künftig 100 Euro.
Erheblich mehr Schutz im Straßenverkehr wird Fahrradfahrern und Fußgängern zuteil. Ein Fahrzeug, das mehr als 3,5 Tonnen wiegt, darf beim Abbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Außerdem müssen Autofahrer innerorts 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern einhalten, außerhalb von Ortschaften sind es 2 Meter. Wer mit seinem Auto auf einem Fahrradstreifen oder in einer Fußgängerzone parkt, muss 55 Euro bezahlen.
Für Fahrradfahrer gibt es künftig ein neues Verkehrsschild: Ein grüner Pfeil zeigt an, dass Fahrradfahrer trotz roter Ampel an einer Kreuzung rechts abbiegen dürfen.
Sie haben die Wahl: Sie können der Verwendung von Cookies - kleine Textdateien zur Verbesserung des Angebots - zustimmen oder ablehnen. Ihr Ok ermöglicht es, das Webseiten-Angebot zu optimieren. Jede Webseite, die Google Analytics verwendet, fragt Sie als Nutzer nach Ihrer Zustimmung oder Ablehnung. Die statistische Auswertung durch Google Analytics ist anonym und kann Ihnen nicht persönlich zugeordnet werden. Auch wenn Sie zustimmen, können Sie diese Einstellung jederzeit ändern. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung. Bei Ablehnung der Cookies werden durch Google Analytics keine Daten gespeichert. Bereits gespeicherte Cookies werden nicht mehr verwendet. Darüber hinaus setzt die Seite immer ein Cookie, um Ihre Sprach -und Cookieeinstellungen zu speichern. ImpressumCookies akzeptierenCookies ablehnen
Du kannst deine Zustimmung jederzeit widerrufen, indem du den den Button „Zustimmung widerrufen“ klickst.Cookieeinstellung ändern