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Verkehrsrecht aktuell: Höhere Strafen für Verkehrssünder!

Am 28. April 2020 trat eine StVO-Änderung in Kraft, die erheblich schärfere Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verkehrsdelikte enthält.

Die wichtigsten Neuerungen stellen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Reissmann & Künstle vor:

  • Achtung bei Tempoüberschreitung innerorts: Wer mehr als 21 km/h zu schnell fährt, muss 80 Euro Strafe bezahlen, kassiert zwei Punkte in Flensburg und muss einen Monat lang seinen Führerschein abgeben. Bisher musste man zweimal in einem Jahr mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sein, dann erst wurde der Führerschein abgenommen. Außerorts wird zu schnelles Fahren – mehr als 26 km/h – mit einem Monat Fahrverbot bestraft.
  • Falschparken wird ebenfalls erheblich teurer! Bisher waren 15 Euro fällig, wenn an einer unübersichtlichen Stelle geparkt wurde – nun sind es 55 Euro. Parken in zweiter Reihe kostet künftig 80 Euro.
  • Unzulässig mit einem Fahrzeug in einer Umweltzone unterwegs? Das kostet künftig 100 Euro.
  • Erheblich mehr Schutz im Straßenverkehr wird Fahrradfahrern und Fußgängern zuteil. Ein Fahrzeug, das mehr als 3,5 Tonnen wiegt, darf beim Abbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Außerdem müssen Autofahrer innerorts 1,5 Meter Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern einhalten, außerhalb von Ortschaften sind es 2 Meter. Wer mit seinem Auto auf einem Fahrradstreifen oder in einer Fußgängerzone parkt, muss 55 Euro bezahlen.
  • Für Fahrradfahrer gibt es künftig ein neues Verkehrsschild: Ein grüner Pfeil zeigt an, dass Fahrradfahrer trotz roter Ampel an einer Kreuzung rechts abbiegen dürfen.