Welche Unterhaltspflichten haben die Eltern volljähriger Kinder?
Ein Volljähriger ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet. Wenn sich ein Volljähriger aber z.B. noch in der Ausbildung befindet, sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig.
In welchen konkreten Fällen das zutrifft, haben wir hier für Sie aufgelistet:
Volljährige Kinder, die sich noch in der Schule, im Studium oder in einer Berufsausbildung befinden, bekommen ihren Unterhalt und die Ausbildungskosten von den Eltern finanziert. Darauf haben sie nach § 1610 Abs. 2 BGB ein Recht. Wenn Jugendliche allerdings parallel zu Schule oder Ausbildung noch jobben oder ein Lehrlingsgehalt bekommen, wird dies auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Auch Kindergeld, BAföG und eventuelle Stipendien werden mit dem Unterhaltsanspruch verrechnet. Die Eltern sind lediglich zur Finanzierung der ersten Ausbildung verpflichtet. Weitere Berufsausbildungen müssen sie nicht bezahlen. Bei Lehrstellenwechsel bleiben die Eltern unterhaltspflichtig.
Einige Monate im Ausland, z.B. im Rahmen eines Au-Pair-Aufenthaltes, müssen nicht von den Eltern bezahlt werden.
Volljährige Kinder, die keine Ausbildung machen, sondern bereits eine Arbeitsstelle haben, bekommen im Falle von Arbeitslosigkeit Unterhalt von den Eltern. Dabei müssen sie aber nachweisen, dass sie keine neue Arbeitsstelle finden, aber es kann durchaus auch eine fachfremde Arbeitsstelle sein oder ein Arbeitsplatz, der – nach Ansicht des Betroffenen – unter seinem fachlichen Niveau liegt.
Kranke oder behinderte Kinder, die nicht erwerbstätig sein können, haben auch als Volljährige einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen der Eltern. Hier gibt es Unterstützung durch den Staat und andere Stellen, worüber sich die betroffenen Eltern unbedingt informieren sollten.
Sie haben ein volljähriges Kind und wollen gerne wissen, in welchem Umfang Sie unterhaltspflichtig sind? Fragen Sie Rechtsanwältin Dagmar Hitzfeld in unserer Kanzlei in Lörrach. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und wird Ihnen kompetent weiterhelfen. Vereinbaren Sie einen Termin!
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