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Für Alleinerziehende ist ein Testament besonders wichtig!

In Deutschland wachsen rund 20% der Kinder bei einem einzelnen Elternteil auf (Statistisches Bundesamt 2019). Für alleinerziehende Eltern ist es unerlässlich, sich grundlegende Gedanken darüber zu machen, was mit ihrem Kind passieren soll, falls sie selbst sterben. Besonders wichtig ist es, sich dies für minderjährige Kinder zu überlegen. Warum? Wenn das alleinerziehende Elternteil stirbt, bekommt der ehemalige Partner die Entscheidungsbefugnis – vorausgesetzt, beide Partner besitzen das Sorgerecht. Wenn Alleinerziehende das nicht wünschen, sollten sie möglichst bald einen Anwalt aufsuchen und ein individuelles Testament erstellen lassen. Hierin kann festgelegt werden, wer z.B. das Vermögen des Kindes bis zu seiner Volljährigkeit verwalten soll – oder auch bis zur Beendigung einer Ausbildung. Außerdem kann ein Vormund bestimmt werden. Wenn das Kind nämlich keinen Vormund hat, würde das Familiengericht jemanden auswählen und möglicherweise wäre das nicht die Person, die sich der/die Alleinerziehende gewünscht hätte.

Was noch zu beachten ist: Angenommen, eine alleinerziehende Mutter stirbt und beerbt ihre Kinder. Wenn nun aber eines der Kinder stirbt, bevor es selbst wieder Erben hat, dann fällt das Vermögen zurück an das noch lebende Elternteil, in diesem Fall also den Ex-Partner der Mutter. Vielleicht ist das ja nicht das, was sich die Mutter wünschen würde! Dieser spezielle Fall kann auch im Testament geregelt werden. Es wird eine so genannte „Nacherbschaft“ festgelegt – also die Person, die als Nacherbe folgen soll, wenn die eigenen Erben sterben.

Ein Alleinerziehenden-Testament sollte, um es rechtssicher und individuell zu gestalten, unbedingt von einem Anwalt erstellt werden. In unserer Kanzlei in Lörrach stehen Ihnen Rechtsanwalt Herwig Reissmann und Rechtsanwalt Hannes Künstle gerne zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin!