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Beleidigungen im engsten Familienkreis haben keine rechtlichen Folgen

Einen Fall im Zusammenhang mit einem familieninternen Streit verhandelte das OLG Frankfurt am Main (AZ 16 W 54/18, Urteil vom 17.01.2019). Worum ging es?

Ein Ehepaar hatte 2016 einen hässlichen Ehekrach. Der Mann wollte im Verlauf des Streits, dass der gemeinsame Sohn zügig das Zimmer verlassen sollte und hielt diesen am Nacken fest, außerdem schubste er ihn. Der Junge weinte und fasste sich an den Hals. Die Ehefrau und Mutter filmte die Szene und schickte diesen Film per Whatsapp an ihre Mutter. Diese dokumentierte weitere aggressive Handlungen ihres Schwiegersohnes und schickte diese Liste incl. Videofilm per Whatsapp weiter an ihre Schwester und die gemeinsame Mutter.
Der Mann wollte ihr dieses Vorgehen verbieten und zeigte sie an. Ohne Erfolg.
Die Richter urteilten, dass familieninterne Streitereien und negative Äußerungen innerhalb der engsten Familie sich in einem „ehrschutzfreien Raum“ abspielten. Sie könnten auch über Whatsapp weitergeschickt werden, ohne dass die Handelnden eine gerichtliche Verfolgung befürchten müssten.

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