Es gibt Themen, über die man am liebsten gar nicht nachdenkt. Dazu gehört die Vorstellung, als Eltern beispielsweise bei einem Unfall zu versterben und minderjährige Kinder zurück zu lassen. Die Realität zeigt aber: In Deutschland werden jedes Jahr rund 1000 Kinder zu Vollwaisen.
Dagmar Hitzfeld, Fachanwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei in Lörrach, rät dringend, sich einmal in Ruhe darüber zu informieren, was in einem solchen Fall mit den eigenen Kindern passieren würde. Es ist nämlich nicht so, dass sie „automatisch“ zu den Geschwistern der Eltern oder zu den Großeltern kämen – nein, zunächst übernimmt das Jugendamt die Verantwortung, bevor das Vormundschaftsgericht bestimmt, wer die Kinder aufnehmen soll. Übrigens hat auch ein christliches Patenamt keinerlei rechtliche Auswirkungen auf das Sorgerecht – worüber die wenigsten Eltern Bescheid wissen.
Wie können Sie also das Sorgerecht für Ihre Kinder Ihrem Wunsch gemäß regeln?
Sie müssen eine so genannte „Sorgerechtsverfügung“ schriftlich verfassen. Sie muss bestimmte formale Kriterien erfüllen, damit das Vormundschaftsgericht sie als Ihren Willen anerkennt. Jeder Richter wird sich bemühen, dem Wunsch der Eltern zu entsprechen, denn die Eltern können am besten entscheiden, wer als Erziehungsberechtigter geeignet wäre und wer nicht. Einzig, wenn z.B. die von den Eltern gewünschte Person noch minderjährig ist oder schwer erkrankt ist, wird ein Richter davon abweichen.
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, wer als Sorgeberechtigter für Ihre Kinder in Frage käme. Dann sprechen Sie auf jeden Fall mit dieser Person über Ihren Plan. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und versehen Sie diese unbedingt mit Ort, Datum und den vollständigen Unterschriften (Vor- und Nachnamen) beider Elternteile. Sie können in einer Sorgerechtsverfügung auch Personen ausschließen.
Kopieren Sie dieses Dokument und geben ein Exemplar demjenigen, den Sie als Sorgeberechtigen gewählt haben. Das Original deponieren Sie bei Ihren Unterlagen oder geben es – gegen eine geringe Gebühr – an ein Nachlassgericht.
Rechtsanwältin Dagmar Hitzfeld unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zum Thema Sorgerecht und berät Sie auch zu anderen Dokumenten, die Sie und Ihre Familie absichern. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in unserer Kanzlei in Lörrach!