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Erlischt mit der Scheidung auch das Wohnrecht?

Der Bundesgerichtshof befasste sich aktuell mit einem Fall, in dem es um die Frage ging, wie lange eine Frau nach der Scheidung noch kostenfrei in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung bleiben dürfe. (AZ XII ZB 243/20, Beschluss vom 10.3.2021).
Wie war der genaue Sachverhalt? Eine Frau blieb nach ihrer Scheidung in der Familienwohnung wohnen, die jedoch alleine ihrem Ex-Mann gehörte. Ihre eigene Wohnung im selben Haus hatte sie bei der Scheidung dem gemeinsamen Kind zum Wohnen überlassen. Die Frau bezahlte nach der Scheidung keine Miete und keine Mietnebenkosten an ihren Ex-Mann. Nach einigen Monaten forderte er sie auf, sie solle dies tun. Die Frau verweigerte. Daraufhin kam es zur Räumungsklage. Der Ehemann hatte mit seinem Vorgehen Recht – so die Richter. Nur in Ausnahmefällen ist es gerechtfertigt, dass jemand kostenfrei weiterhin in der Familienwohnung bleiben kann – z. B., wenn dort noch die gemeinsamen minderjährigen Kinder wohnen. Im vorliegenden Fall war dies aber nicht gegeben. Die Richter gingen sogar noch weiter: Es gäbe keinerlei gesetzlichen Anspruch, dass der Ex-Ehepartner seine Ex-Ehefrau als Mieterin annehmen müsste, selbst dann nicht, wenn sie Miete zu zahlen bereit wäre. Das Gericht legte überdies fest, dass eine Wohnung im Falle einer Scheidung höchstens noch ein Jahr mietfrei bewohnt werden dürfe. Im vorliegenden Fall musste die Frau die Wohnung verlassen.

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