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Mietnebenkosten: Haben Sie sie einmal akzeptiert, gibt es kein Zurück mehr

Der Bundesgerichtshof urteilte aktuell zum Thema Mietnebenkosten (AZ VIII ZR 230/19, Urteil vom 28. Oktober 2020). Worum ging es?
Ein Student in Köln hatte sich von einem privaten Vermieter ein Zimmer gemietet. Er bezahlte die Mietnebenkosten immer unzuverlässiger und geriet schließlich erheblich in Zahlungsrückstand. Der Vermieter wollte das Zimmer eigentlich räumen lassen, war aber nach einem Gespräch mit dem Studenten bereit, ein Auge zuzudrücken. Der Student sollte eine Nutzungsentschädigung für zwei Monate und zusätzlich seine Schulden bezahlen – insgesamt eine Summe von 1.600 Euro. Wenn er bezahlen würde, könne er wohnen bleiben. Der Student akzeptierte diesen Vorschlag schriftlich. Direkt im Anschluss zog er aus dem Zimmer aus, ohne seine Schulden zu begleichen. Der Vermieter behielt daraufhin die Kaution von 380 Euro als Anzahlung zurück. Der Student sollte ihm die noch übrigen 1.220 Euro bezahlen. Der Student weigerte sich und ging vor Gericht mit dem Argument, die Nebenkostenabrechnung sei für ihn nicht transparent gewesen.

Die Richter am Bundesgerichtshof gaben dem Vermieter Recht. In dem Moment, in dem der Mieter die Nebenkostenabrechnung akzeptiere, sei sie auch gültig und er müsse die Rechnung bezahlen. Es spiele keine Rolle, ob die Nebenkostenabrechnung transparent sei oder nicht.

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