In der unternehmerischen Praxis entstehen über Jahre hinweg gewachsene Geschäftsbeziehungen, die auf Vertrauen, Kontinuität und wirtschaftlicher Verlässlichkeit beruhen. Besonders im arbeitsrechtlichen Umfeld – etwa bei freien Mitarbeitenden, Dienstleistern, Projektpartnern oder ausgelagerten Personalressourcen – kann es jedoch zu Konflikten kommen, wenn vereinbarte Leistungen oder zugesagte Auftragsvergaben plötzlich anderweitig vergeben werden.
Für den langjährigen Vertragspartner stellt sich dann die zentrale Frage: Welche Rechte bestehen und wie können diese effektiv durchgesetzt werden?
Ob Ansprüche bestehen, hängt maßgeblich von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Relevante Anspruchsgrundlagen können sich ergeben aus:
Gerade bei langjährigen Geschäftsbeziehungen kann ein sogenannter Vertrauenstatbestand entstehen, der rechtlich relevant wird, wenn ein Partner ohne sachlichen Grund von bisherigen Vergabestrukturen abweicht.
Ein betroffener Partner hat mehrere juristische und strategische Optionen:
Zur erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen sind belastbare Nachweise entscheidend. Dazu zählen insbesondere:
Je klarer die Dokumentation, desto größer sind die Erfolgsaussichten.
Ein Unternehmen arbeitet über Jahre mit einem externen Projektleiter zusammen. Trotz mündlicher Zusage für Folgeprojekte werden neue Aufträge ohne Begründung an einen Dritten vergeben.
➡️ Lösung: Prüfung, ob eine faktische Dauerschuldbeziehung entstanden ist und Schadensersatzansprüche bestehen.
Ein externer Dienstleister stellt regelmäßig Fachkräfte bereit. Nach interner Umstrukturierung werden Aufträge reduziert, obwohl ein Rahmenvertrag Mindestkontingente vorsieht.
➡️ Lösung: Durchsetzung der vertraglichen Abnahmepflicht oder finanzieller Ausgleich.
Ein freier Spezialist arbeitet jahrelang exklusiv für ein Unternehmen. Plötzlich übernimmt ein neu eingestellter Arbeitnehmer seine Aufgaben.
➡️ Lösung: Prüfung von Kündigungsfristen, Investitionsschutz und Schadensersatz.
Zur Risikominimierung empfehlen sich:
Eine präzise Vertragsgestaltung ist der wirksamste Schutz vor späteren Konflikten.
Auch Auftraggeber haben berechtigte Interessen, etwa bei:
Allerdings bestehen hierbei erhebliche rechtliche Fallstricke.
Fehler in diesen Bereichen können erhebliche Schadensersatzforderungen auslösen.
Konflikte bei Auftragsvergaben entstehen häufig nicht aus bösem Willen, sondern aus unklaren Vertragsstrukturen oder Kommunikationsdefiziten. Umso wichtiger ist eine frühzeitige juristische Bewertung der Situation sowie eine strategisch kluge Vorgehensweise.
Die Kanzlei Lörrach berät Unternehmen, Dienstleister und Führungskräfte umfassend bei:
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