Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist in § 23 StVO detailliert geregelt. Voraussetzung für die Erlaubnis ist generell, dass der Fahrer nur ganz kurz seinen Blick vom Straßenverkehr abwenden muss.
Handy am Steuer ist nicht in allen Fällen verboten. Wichtig ist nur: Beim Telefonieren darf das Gerät nicht hochgenommen und nicht in der Hand gehalten werden. Dies gilt auch beispielsweise für Navis. Telefonieren über eine Freisprechanlage ist also kein Problem.
Wie hoch sind die aktuellen Bußgelder?
Achtung: Auch für Radfahrer ist die Handynutzung während der Fahrt verboten! Hier liegt das Bußgeld aktuell bei 55 € fürs Telefonieren und bei 15 € fürs Musikhören während der Fahrt. Aber auch Radfahrer können via Kopfhörer eine Freisprechanlage nutzen, wenn sie während der Fahrt telefonieren wollen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Reissmann & Künstle in Lörrach raten dringend, diese Regeln einzuhalten – im Sinne der eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer!