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Frauenquote in der Schweiz – Was Grenzgänger in die Schweiz wissen sollten!

Immer mehr Menschen pendeln zum Arbeiten in die Schweiz. Die Zahl der Grenzgänger nimmt stetig zu. Mittlerweile soll es über 300.000 Grenzgänger geben, die täglich die Grenzen der Schweiz passieren und am Abend wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Männer wie Frauen nutzen diese Gelegenheit. Wie verhält es sich eigentlich in der Schweiz, wenn es um die Gleichstellung der Geschlechter und die Frauenquote geht? Ein Thema, das auch Grenzgänger angeht.

In der Schweiz gibt es seit Juli 1996 ein Gleichstellungsgesetz. Auf dem Papier ist die Gleichstellung von Mann und Frau also bereits vollzogen. An der Umsetzung hapert es jedoch noch vielerorts und das betrifft natürlich auch Grenzgänger. Um den Frauenanteil zu erhöhen, wird in der Schweiz, wie auch in Deutschland, das Instrument der Frauenquote genutzt. 2018 wurde in der Schweiz beschlossen, dass Frauen zukünftig zu 30% in Verwaltungsräten und zu 20% in Geschäftsleitung bei börsennotierten Firmen mit mehr als 250 Angestellten vertreten sein sollen. Werden die Quoten jedoch nicht erreicht, werden keine Sanktionen verhängt. Die Unternehmen müssen lediglich in einem Vergütungsbericht erklären, weshalb sie die Richtwerte nicht erzielen konnten.

Im weltweiten Vergleich hinkt die Schweiz aktuell hinterher. Noch steht sie beim Thema „Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau“ auf Platz 21, doch die Lage bessert sich. Die Frauen sind in der Schweiz im Vormarsch. Insgesamt kann man festhalten, dass sich die Frauenquote in Schweizer Unternehmen erhöht hat und die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau, die auch als Grenzgänger unterwegs sind, immer mehr angleicht. Die Schweiz ist vor allem ein Land der kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Verschiedene Studien belegen, dass immer mehr Frauen am Erwerbsleben teilnehmen und auch verantwortungsvolle Positionen in KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) bekleiden.

Unser Glaubenssatz: Wir machen uns für die Gleichstellung von Mann und Frau im Erwerbsleben stark und sind gegen die Diskriminierung am Arbeitsplatz. Auch, wenn sich dieser in der Schweiz befindet, können wir helfen.

Sie haben zu diesem zentralen Thema spezielle Fragen? Wir beraten Grenzgänger umfassend über eine große Bandbreite an arbeitsrechtlichen Belangen. Nehmen Sie mit unserer Kanzlei in Lörrach oder unserer Kanzlei in Bad Krozingen Kontakt auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin!