Aktuelles

Eine Erbausschlagung ist schwierig rückgängig zu machen

Ein Erbe ausschlagen steht jedem Erben frei. Wenn diese in Unkenntnis bestimmter Hintergründe oder Sachverhalte gemacht wurde, ist es auch möglich, die Erbausschlagung wieder rückgängig zu machen. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte aktuell in einem Fall, in dem dies jedoch nicht mehr möglich war (AZ 21 W 167/20, Beschluss vom 6.2.2021).

Wie war die Sachlage? Ein Familienvater starb. Er hinterließ eine Ehefrau und zwei Kinder – Sohn und Tochter. Der Sohn hatte seinerseits einen Sohn. Die Familie hatte vereinbart, dass die Ehefrau und die beiden Kinder das Erbe des Großvaters direkt ausschlagen sollten, damit der Enkelsohn direkt erbberechtigt würde. Die Witwe und die Tochter des Erblassers hielten sich an diese Vereinbarung. Nicht so der Sohn. Er nahm das Erbe an, das eigentlich direkt seinem Sohn zugesprochen werden sollte, und wurde somit zum Alleinerben. Seine Mutter und Schwester wollten nun ihre Erbausschlagung rückgängig machen, um ebenfalls erbberechtigt zu werden.
Das geht nicht! So das Urteil der Richter. Ein Erbe kann nur ausgeschlagen werden, wenn sich der Antragssteller über die Konsequenzen seiner eigenen Handlung geirrt hat. Wenn der Irrtum aber darin besteht, die Handlungsweise einer dritten Person nicht vorhergesehen zu haben, ist eine Erbausschlagung nicht möglich.

In unserer Kanzlei in Lörrach unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments, das individuell nach Ihren Wünschen gestaltet ist. Vereinbaren Sie einen Termin!