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Die Düsseldorfer Tabelle hat im Familienrecht einen hohen Stellenwert

Das Thema Kindesunterhalt ist grundsätzlich emotional stark aufgeladen. Die Düsseldorfer
Tabelle leistet bei familienrechtlichen Belangen wichtige Unterstützung. Denn sie ist eine
bundesweit anerkannte Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. 1962 wurde die
Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt. Deshalb trägt sie auch den Namen
„Düsseldorfer Tabelle”. Die Unterhaltstabelle für die Berechnung des Kindesunterhaltes wird
regelmäßig aktualisiert: Am 1. Januar 2023 erfolgte die letzte Anpassung.
Was sind die Neuerungen? Die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder wurden
um durchschnittlich rund 50,- € angehoben. Der Bedarf eines studierenden Kindes um 70,- €.
Die vollständige, aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie beim Oberlandesgericht
Düsseldorf online einsehen und herunterladen.

Das sollten Sie noch wissen: Die Düsseldorfer Tabelle selbst hat keine Gesetzeskraft, sie ist
nur eine allgemeine Richtlinie, die jedoch bundesweit von den Gerichten bei der Berechnung
des Kindesunterhalts herangezogen wird. Sie eine wichtige Orientierungsgroße im
Familienrecht über die Höhe des Unterhalts. Wichtig zu wissen: Die Düsseldorfer Tabelle gibt
lediglich Aufschluss über den Kindesunterhalt. Sie sagt aber nichts über den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Ehegattenunterhalt aus. Darüber entscheidet
das Gericht.

Die Höhe des angemessenen Unterhalts ist ein streitbares Thema im Familienrecht und
die Unterhaltsberechnung selbst ein höchst komplizierter Prozess. Die Spezialisten in
unserer Kanzlei in Lörrach helfen Ihnen dabei, Ihre Unterhaltsansprüche geltend zu machen,
sie zu prüfen oder Ihre Unterhaltsverpflichtungen zu errechnen. Wir sind über alle
Neuerungen im Unterhaltsrecht und wichtige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema
umfassend informiert. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.