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Verjährungsfristen im Arbeitsrecht – Ihre Rechte kennen und sichern

Jetzt handeln, bevor es zu spät ist – Arbeitsrechtliche Ansprüche unterliegen engen Fristen. Wir von der Kanzlei Lörrach beraten Sie kompetent in diesen Fragen.
Warum Verjährungsfristen im Arbeitsrecht entscheidend sind
In vielen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen entscheidet die Fristwahrung über Erfolg oder Verlust des Anspruchs. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen müssen wissen, welche Verjährungs- und Ausschlussfristen gelten, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Die erfahrenen Fachanwälte der Kanzlei Lörrach stehen Ihnen bei allen Fragen rund um Arbeitsrecht und Fristen engagiert zur Seite.

Zwei typische Fälle aus der Praxis

1. Ausschlussfristen bei Lohnforderungen
In vielen Arbeitsverträgen sind vertragliche Ausschlussfristen vereinbart – häufig nur drei Monate. Wird in dieser Zeit keine schriftliche Geltendmachung der Lohnforderung vorgenommen, erlischt der Anspruch unwiderruflich. Die genaue Prüfung solcher Klauseln ist oft komplex – wir helfen Ihnen, keine Frist zu versäumen.

2. Kündigungsschutzklage – Frist von nur 3 Wochen!
Wurde Ihnen gekündigt, bleibt Ihnen nur drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Danach gilt die Kündigung als rechtswirksam – selbst wenn sie unwirksam war. Schnelles Handeln ist hier entscheidend. Unsere Kanzlei steht Ihnen kurzfristig und mit der nötigen Expertise zur Seite.

Ihr Ansprechpartner bei Fristfragen im Arbeitsrecht
Ob Lohn, Urlaub, Abfindung oder Kündigung – Fristen spielen im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle. Vertrauen Sie auf die Kanzlei Lörrach, wenn es darum geht, Ansprüche zu sichern, Fristen zu wahren und Ihre arbeitsrechtlichen Interessen durchzusetzen.

Unsere Leistungen im Überblick:
* Prüfung und Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsansprüchen
* Vertretung bei Kündigung und Abmahnung
* Beratung zu Ausschluss- und Verjährungsfristen
* Vertragsprüfung & individuelle Fristenanalyse
* Soforthilfe bei drohendem Fristablauf

Jetzt Kontakt aufnehmen
Lassen Sie sich nicht von Fristen ausbremsen. Sichern Sie Ihre Rechte – kompetent, diskret und durchsetzungsstark.
📞 Tel: +49 (0)7621 15240


📍 Kanzlei Lörrach – Ihre Experten für Arbeitsrecht


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Schweizer Arbeitsrecht: Auslagen und Spesen im Bewerbungsverfahren, Audits und Kandidaten-Übernahme-Verhandlungen

Das Schweizer Arbeitsrecht ist in vielen Bereichen durch präzise Regelungen und detaillierte Vorschriften geprägt. Insbesondere im internationalen Kontext, etwa bei grenzüberschreitenden Bewerbungsverfahren und der Übernahme von Mitarbeitern aus deutschen Niederlassungen in Schweizer Firmen, gibt es viele Aspekte zu beachten. Besonders relevant sind hierbei die Themen Auslagen und Spesen, die sowohl während des Bewerbungsverfahrens als auch bei Audits und Kandidatenübernahme-Verhandlungen entstehen können. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen Regeln und Besonderheiten in Bezug auf Auslagen und Spesen sowie die Dokumentation dieser Posten.
1. Auslagen und Spesen im Bewerbungsverfahren
Bei internationalen Bewerbungsverfahren zwischen Schweiz und Deutschland kommt es häufig vor, dass Unternehmen aus der Schweiz potenzielle Mitarbeiter aus Deutschland anwerben. Dies kann Reisen, Übernachtungen, Verpflegung und andere berufliche Auslagen mit sich bringen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welche Ausgaben der Bewerber oder das Unternehmen übernehmen muss und wie diese korrekt abgerechnet werden.
Regelungen zur Übernahme von Spesen
Im Schweizer Arbeitsrecht ist es grundsätzlich so, dass Auslagen und Spesen, die im Zusammenhang mit einem Bewerbungsgespräch oder einem Auswahlverfahren entstehen, entweder vom Bewerber selbst oder von dem Unternehmen übernommen werden können. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, diese zu erstatten, wenn die Reise und die Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch aus eigenem Interesse des Bewerbers erfolgen. Eine Ausnahme bildet jedoch die Pflicht des Arbeitgebers, bei Arbeitsverhältnissen in bestimmten Branchen, wie z.B. in der öffentlichen Verwaltung oder bei längerfristigen Rekrutierungen, diese Kosten zu tragen.
Welche Auslagen und Spesen sind erstattungsfähig?
Zu den gängigsten erstattungsfähigen Auslagen gehören:
* Reisekosten: Die Kosten für den Transport (z.B. Zugticket, Flugticket) vom Wohnort des Bewerbers zur Interviewlocation.
* Übernachtungskosten: Falls das Bewerbungsgespräch oder die Verhandlung über einen längeren Zeitraum geht, können Übernachtungskosten notwendig werden.
* Verpflegungskosten: Mahlzeiten und Getränke, die während der Reise oder des Gesprächs konsumiert werden.
In diesen Fällen ist es wichtig, dass alle Belege, wie z.B. Rechnungen für Hotels, Zugtickets oder Flüge, sowie die Kosten für Mahlzeiten und Transport, sorgfältig aufbewahrt werden.
2. Spesen im Rahmen von Audits
Audits, insbesondere in internationalen Konzernen, sind häufig Teil der Personalpolitik und können auch den Wechsel von Mitarbeitern zwischen verschiedenen Niederlassungen betreffen. Wenn ein deutscher Mitarbeiter in die Schweiz versetzt wird oder im Rahmen eines Audits als Kandidat für eine Position in der Schweiz in Betracht gezogen wird, fallen ähnliche Auslagen wie bei einem Bewerbungsverfahren an.
Was muss beachtet werden?
Die gleiche Regelung zur Übernahme von Reisekosten und anderen Spesen gilt auch hier. Unternehmen, die Mitarbeiter aus Deutschland in ihre Schweizer Niederlassung entsenden oder Mitarbeiter aus der Schweiz für Audits oder Verhandlungen einladen, sollten sicherstellen, dass alle Ausgaben dokumentiert und gemäß den entsprechenden Vorschriften erstattet werden. Bei internationalen Audits ist es besonders wichtig, die steuerlichen Regelungen zu beachten, da die grenzüberschreitende Reisekostenerstattung von den jeweiligen nationalen Steuergesetzen beeinflusst wird.
3. Kandidaten-Übernahme-Verhandlungen und grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse
Ein weiteres komplexes Thema betrifft die Verhandlungen und den Übergang von Mitarbeitern über die Grenze hinweg. Wenn ein Schweizer Unternehmen einen Mitarbeiter aus einer deutschen Niederlassung oder einem anderen Unternehmen übernimmt, müssen sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte beachtet werden.
Regeln zur Übernahme von deutschen Mitarbeitern
In diesem Kontext müssen sowohl der Arbeitsvertrag als auch die steuerlichen Anforderungen beachtet werden. So gelten in der Schweiz beispielsweise unterschiedliche Regelungen zur Besteuerung von Auslandseinkommen und zur Sozialversicherungspflicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Kosten, wie zum Beispiel Umzugskosten, rechtzeitig und korrekt abgerechnet werden. Auch hier sind die Belege entscheidend, um die Ausgaben im Falle eines erfolgreichen oder gescheiterten Verfahrens zu dokumentieren.
Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland leben, haben besondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen. In solchen Fällen müssen Unternehmen sicherstellen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, um Konflikte mit den Behörden zu vermeiden. Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtliche Beratung einzuholen, um mögliche Streitigkeiten zu verhindern.
4. Wichtige Belege und Rechnungen
Im Falle der Rückerstattung von Auslagen und Spesen ist es entscheidend, alle Belege und Rechnungen ordnungsgemäß zu dokumentieren. Diese sollten detaillierte Informationen enthalten, wie:
* Datum und Art der Auslage: Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung, etc.
* Rechnungsnummer und Anbieterinformationen: Hotelname, Transportunternehmen, Restaurant, etc.
* Gesamtkosten: Der Gesamtbetrag muss klar erkennbar sein.
* Zahlungsnachweise: Quittungen, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, etc.
Für den Fall, dass das Verfahren scheitert, sind diese Belege ebenfalls wichtig, um die entstandenen Kosten nachweisen und gegebenenfalls geltend machen zu können.
5. Fazit: Beratung durch die Kanzlei Lörrach
Das grenzüberschreitende Arbeitsrecht zwischen Deutschland und der Schweiz kann komplex sein. Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und keine steuerlichen oder rechtlichen Fallstricke übersehen werden, ist es ratsam, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei Lörrach bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht und Grenzgänger-Themen. Mit langjähriger Erfahrung im internationalen Arbeitsrecht ist die Kanzlei Ihr Partner für rechtliche Streitfragen und hilft Ihnen, mögliche Konflikte zu vermeiden und Ihre rechtlichen Verpflichtungen korrekt umzusetzen.
Für eine individuelle Beratung und rechtliche Unterstützung können Sie sich jederzeit an die Kanzlei Lörrach wenden – der Experten für grenzüberschreitende Arbeitsrechtsangelegenheiten.

Grenzgänger in der Schweiz – was geschieht bei einer Unternehmensfusion?

Ein Zusammenschluss von Unternehmen ist eine bewährte Methode zur Expansion. Es geht dabei um Wachstum, aber auch um das Überleben des Unternehmens in hart umkämpften Märkten. Häufig liegen strategische, finanzielle oder auch persönliche Gründe vor, die zu Fusionen führen. So sollen durch den Zusammenschluss unter anderem Kosten gesenkt, die Effizienz gesteigert und die Marktposition gestärkt werden. Die mit einer Fusion einhergehenden Umstrukturierungen und Veränderungen führen bei den Mitarbeitern oft zu Unsicherheiten und Ängsten. Schließlich kann eine Fusion auch mit einem Stellenabbau und der Bewältigung neuer Aufgaben verbunden sein.

Das betrifft auch Grenzgänger in der Schweiz. Oftmals wird durch die Restrukturierung ihr Aufgabenfeld verändert oder eine neue Unternehmenskultur integriert. Was viele nicht wissen: Die bestehenden Arbeitsverträge gehen automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Die Arbeitskonditionen sowie Rechte und Pflichten der Grenzgänger bleiben grundsätzlich unverändert. Der Arbeitgeber muss außerdem bestimmte Regeln und ein definiertes Verfahren zur Anhörung der Belegschaft einhalten. Er hat eine Informationspflicht gegenüber seiner Belegschaft. In dem Zuge können schon viele Fragen geklärt werden. Aber natürlich nicht alle.

Sie haben als Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, Widerspruch gegen den Übergang auf das neue Unternehmen einzulegen. Dies hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung einer bestimmten Frist beendet wird. Oder wussten Sie, dass Sie möglicherweise Schadenersatzforderungen geltend machen können, wenn die Informationsverpflichtung des Arbeitgebers nicht eingehalten wurde?

Die rechtlichen Situationen bei Fusionen sind für Grenzgänger in der Schweiz besonders komplex und mit noch mehr Fallstricken versehen – insbesondere beim Thema Arbeitsrecht. Unsere Experten in unseren Kanzleien in Lörrach und in Bad Krozingen stehen Ihnen als Grenzgänger bei allen Fragestellungen rund um Fusionen, Übernahmen und Betriebsübergänge beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin.