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Was muss ich tun, wenn ich unverschuldet einen Autounfall mit Blechschaden habe?

Die Situation eines Autounfalls – auch wenn es vielleicht nur ein kleiner Kratzer am Fahrzeug ist – setzt alle Beteiligten massiv unter Druck. Gut ist es, sich vorher klar zu machen, welche Schritte jetzt nötig sind.

Als erstes: Schreiben Sie die genauen Kontaktdaten Ihres Unfallgegners auf: Name, Adresse und Kennzeichen. Am besten lassen Sie sich seinen Personalausweis zeigen. Wenn es Zeugen gibt, notieren Sie auch deren Namen und Adressen. Dann fertigen Sie eine Skizze des Unfallgeschehens an und machen Sie unbedingt detaillierte Fotos der Schäden.

Wenn Ihr Fahrzeug beim Autounfall beschädigt wurde, haben Sie Anrecht darauf, dies von einem Kfz-Sachverständigen begutachten zu lassen. Dieses Gutachten wird von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben und bezahlt. Das Gutachten ist die Grundlage für eine fachmännische Reparatur in der Werkstatt. Auch hier haben Sie Mitspracherecht: Es kann eine Kfz-Werkstatt Ihrer Wahl sein.

Falls die Reparatur mehr kosten würde als das Auto wert ist, bezahlt Ihnen die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Dieser bezeichnet die Differenz, die ein gleichwertiges Auto auf dem aktuellen Markt kosten würde abzüglich der Summe, die Ihr kaputtes Auto noch einbrächte.

Wenn Sie sich als Fahrzeughalter entscheiden, das Fahrzeug nach dem Autounfall gar nicht reparieren zu lassen, bekommen Sie die Reparaturkosten in bar erstattet. Die Versicherung beziffert diese Summe dann an Hand eines Kostenvoranschlags in einer Fachwerkstatt.

Ist Ihr Auto so schwer beschädigt, dass es nicht mehr fahrtauglich ist, muss Ihnen die gegnerische Versicherung für die Dauer der Reparatur ein Leihfahrzeug zur Verfügung stellen – oder Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung bezahlen. Abschleppgebühren sind ebenfalls eine Leistung, die Sie nicht selbst tragen müssen.

Wenn Sie in einem strittigen Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, muss dessen Honorar auch von der gegnerischen Versicherung übernommen werden!

In unserer Kanzlei in Lörrach ist Rechtsanwalt Herwig Reissmann Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich Kraftfahrzeugrecht. Er unterstützt Sie bei komplizierten Schadensabwicklungen und im Falle eines Streits mit der gegnerischen Versicherung. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.