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Wie ist das mit dem Weihnachtsgeld?

Erfreulich ist es für Arbeitnehmer, wenn sie Weihnachtsgeld bekommen, denn das ist bei weitem nicht mehr die Regel.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, eine Gratifikation, die zusätzlich zum regulären Gehalt vom Arbeitgeber an seine Mitarbeiter ausbezahlt wird, meistens mit dem Novembergehalt. Wie hoch das Weihnachtsgeld ist, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.

Ob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, ist im Arbeitsvertrag oder in einer entsprechenden zusätzlichen Betriebsvereinbarung festgelegt.

Wenn ein Arbeitnehmer mindestens drei Jahre lang Weihnachtsgeld bezahlt hatte, besteht ein Rechtsanspruch darauf. Außerdem darf nicht ein Mitarbeiter leer ausgehen, während seine Kollegen, die eine vergleichbare Arbeit haben, Weihnachtsgeld bekommen. Dies müsste der Arbeitgeber begründen. Eine solche Begründung wäre etwa, dass der Arbeitnehmer sich in Erziehungszeit befindet. Oder ein Arbeitgeber macht die Zahlung von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig.
Weihnachtsgeld darf vom Arbeitgeber nicht gestrichen werden, wenn ein Anspruch darauf besteht. Eine Änderung müsste durch den veränderten Arbeitsvertrag oder eine veränderte Betriebsvereinbarung begründet werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder zu anderen Bereichen aus dem Arbeitsrecht? Wenden Sie sich in unserer Kanzlei in Lörrach an Rechtsanwalt Herwig Reissmann oder Rechtsanwalt Hannes Künstle. Vereinbaren Sie einen Termin!