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Sie wollen einen verfrühten Scheidungsantrag stellen. Ist das ratsam?

Wenn feststeht, dass die Ehe geschieden werden soll, wünschen sich natürlich alle Beteiligten, dass dies so schnell wie möglich geschieht. Das ist verständlich. Doch wir als Rechtsanwälte warnen davor, einen verfrühten Scheidungsantrag zu stellen. Warum?

Bevor ein Scheidungsantrag beim Gericht gestellt werden kann, muss das Ehepaar erst ein „Trennungsjahr“ hinter sich bringen. Dieses Jahr plus die Dauer des Prozesses ergibt die Zeitspanne, bis die Scheidung vollzogen ist.
Der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem Antragsgegner schriftlich zugestellt wird, ist der entscheidende Stichtag. Dies ist das offizielle Datum für die Beendigung der Ehe, der für die Berechnung von Rentenausgleich und Zugewinnausgleich zu Grunde gelegt wird. Wann dieser Stichtag genau ist, hängt vom Familiengericht ab.
Wenn ein Scheidungsantrag verfrüht – also bereits während des Trennungsjahres – gestellt wird, kann dies erhebliche Folgen haben. Einerseits könnten finanzielle Einbußen beim Rentenausgleich entstehen, andererseits könnte es aber auch vorteilhaft sein, wenn z.B. auf der gegnerischen Seite Vermögenstransaktionen zu befürchten sind.
Zu beachten ist auch, dass, wenn ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden soll, diese in keinem Fall vor Ablauf des Trennungsjahres bewilligt würde.
Außerdem ist es nicht sicher, dass ein Antrag auf verfrühte Scheidung auch einen verfrühten Scheidungstermin gewährleistet. Die Scheidung muss seitens des Gerichts gründlich vorbereitet werden. Dafür muss das Gericht bei allen gesetzlichen und privaten Versorgungsstellen Auskünfte einholen, was in der Regel mindestens drei Monate dauert. Erst dann kann die Versorgungslage vor Gericht geklärt werden.

Wir raten deshalb unseren Mandanten, die in ihrem Scheidungsverfahren von unserer Kanzleikollegin Dagmar Hitzfeld, Fachanwältin für Familienrecht, begleitet werden, dringend dazu, nicht unüberlegt einen verfrühten Scheidungsantrag zu stellen. Erst nach gründlicher Prüfung ist dies in vereinzelten Fällen sinnvoll. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Frau Hitzfeld, die Sie zu all diesen Fragen kompetent berät!