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Kindergeld und Kindesunterhalt 2019 leicht erhöht

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Familien 2019 finanziell entlastet werden sollen. Deshalb wurde die Höhe des Kindergeldes und des Kindesunterhaltes jeweils leicht angehoben.

Zum Kindergeld: Ab Juli 2019 wird dies um 10 Euro monatlich steigen. Die neuen Beträge sind dann: Je 204 Euro für das erste und zweite Kind, 210 Euro für das dritte Kind und 235 Euro für jedes weitere Kind.
Parallel wurde der Steuerfreibetrag angehoben. 2019 steigt er um 192 Euro – 2010 soll er nochmals um dieselbe Summe angehoben werden.

Was ist mit dem Kindesunterhalt? Auch dort hat es zu Jahresbeginn Veränderungen gegeben. Neu: Für Kinder unter 5 Jahren beträgt er 354 Euro im Monat, für 6 bis 11-jährige Kinder 406 Euro und für 12 bis 17-jährige Kinder 476 Euro. Dabei ist das Kindergeld noch nicht berücksichtigt, es wird zur Hälfte abgezogen, um auf diese Summen zu kommen. Detaillierte Infos finden Sie in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.

Bei Fragen zum Familienrecht wenden Sie sich gerne an die Fachanwältin für Familienrecht Dagmar Hitzfeld. Sie wird Sie beraten, wie Sie die Unterhaltsberechnung durchführen und die staatliche Unterstützung optimal ausschöpfen können.