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Geldgeschenke an Schwiegerkinder in spe können im Trennungsfall zurückgefordert werden

Die Situation: Ein Paar lebt mehrere Jahre ohne Trauschein zusammen. Da eine gemeinsame Immobilie angeschafft werden soll, greifen die Eltern der Frau dem Paar finanziell unter die Arme: Sie machen beiden ein großzügiges Geldgeschenk von 100.000 Euro. Das Paar trennt sich, woraufhin der Freund die Hälfte des Geldes behalten möchte. Können die Schenkenden ihr Geldgeschenk zurückverlangen?

Ja – sie können es. So urteilten die Richter am Bundesgerichtshof (AZ X ZR 107/16, Urteil vom 16.06.2019). Sie argumentierten: Die Eltern haben nur deshalb eine solch große Summe verschenkt, weil sie überzeugt waren, das Geld bliebe „in der Familie“. Dann hätte das Paar die neu erworbene Immobilie viele Jahre gemeinsam nutzen können. Dies kam anders. Die Richter machten in ihrem Urteil keinen Unterschied, ob das Paar zum Zeitpunkt der Schenkung bereits verheiratet war oder nicht.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich gemeinsam eine Immobilie anzuschaffen oder wenn Sie eine andere größere Anschaffung planen, sind Sie sehr gut beraten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Nur so können Sie eine rechtssichere Vereinbarung treffen, die Ihnen im Falle einer Trennung keine bösen Überraschungen beschert.

Wenden Sie sich an den Anwalt Hannes Künstle in unserer Kanzlei in Lörrach. Er berät und unterstützt Sie gerne.