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Flugverspätung – Ihre Rechte als Fluggast

In wenigen Wochen beginnen die großen Ferien. Wir informieren Sie heute darüber, welche Rechte Sie haben, sollten Sie von einer Flugverspätung betroffen sein. Rechtliche Grundlage dafür ist die so genannte „Fluggastrechteverordnung“ (EU-Verordnung 261/2004).
Generell gilt: Für „außergewöhnliche Umstände“ muss die Fluggesellschaft an ihre Passagiere nichts bezahlen.

Bei einer Flugverspätung ist es entscheidend, um welche Flugdistanz es sich handelt und wie groß die Verspätung war. Ab zwei Stunden Verspätung und je nach Flugdistanz gibt es finanzielle Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro je Fluggast. Beispiel: 2 Stunden Verspätung / bis 1.500 km Distanz: 250 Euro, 4 Stunden Verspätung / über 3.500 km Distanz: 600 Euro pauschale Entschädigung.
Wenn Sie mehr als zwei Stunden Verspätung haben, muss die Airline für Verpflegung sorgen und gewährleisten, dass Sie telefonieren, mailen oder faxen können. Falls der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, muss Ihnen eine Hotelunterkunft und der Transfer dorthin bezahlt werden.
Falls Sie von Flugverspätung betroffen sind, schreiben Sie an die Fluggesellschaft und fordern Sie diese zur Zahlung der Entschädigung auf. Verweigert diese die Zahlung oder brauchen Sie juristische Unterstützung für das weitere Vorgehen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Hannes Künstle in unserer Kanzlei in Lörrach. Er ist erfahren im Reiserecht und unterstützt Sie gerne.